Beschluss: zurückgestellt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Groba schlägt vor, über die Entschädigungssatzung zu beraten. Eine Beschlussfassung zum 01.01.2020 wäre ausreichend.

 

Frau Richter weist darauf hin, dass die bisherige Regelung erst zum 01.07.2020 außer Kraft tritt.

 

Die GV wird sich zur Satzung abschließend positionieren. Es wäre denkbar, als Ausgleich zur Aufwandsentschädigung § 3 (1) beim Sitzungsgeld § 4 (1) an die Höchstgrenze zu gehen. Der Beschluss soll in der nächsten GV gefasst werden.

 

Klärungsbedarf besteht zu § 5 (2). Ein Verdienstausfall in Höhe des Stundensatzes des gesetzlichen Mindestlohnes wird als nicht gerechtfertigt erachtet.

 

Frau Richter wird gebeten, diese Festlegung noch einmal prüfen !

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums

 

Davon anwesend: 

 

Abstimmung:   JA-Stimmen, NEIN-Stimmen, Enthaltungen