Beschluss:

 


 

Herr Schulz eröffnet um 17:00 Uhr die Sitzung. Er stellt den ordnungsgemäßen Zugang der Einladungen sowie die Beschlussfähigkeit fest.

 

Zur Erleichterung der Sitzungsniederschriften sind Tonaufzeichnungen der vollständigen Sitzung zulässig. Herr Schulz lässt darüber abstimmen.

Sein Vorschlag wird einstimmig angenommen.

 

Herr Schulz fragt an, ob die eingereichte Tischvorlage des Ordnungsamtes „Petition zur Umsetzung der Verkehrsberuhigung der Spreewaldstraße in Peitz“ unter Punkt 2.1 behandelt werden kann.

 

Dem wird zugestimmt.

 

Um 17:20 Uhr erscheint Herr Sven Minetzke zur Sitzung und teilt allen Anwesenden mit, dass er keine ordnungsgemäße Einladung als Mitglied des BVU-Ausschusses erhalten habe, sondern nur die Bekanntmachung der Sitzung mit einer falschen Uhrzeit (Beginn 17:30 Uhr).

 

Herr Schulz unterbricht mit Zustimmung aller Ausschussmitglieder diesbezüglich die bereits begonnene Sitzung um 17:20 Uhr und eröffnet sie wieder um 17:30 Uhr.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen