Beschluss:

 

 


 

Herr Ackermann begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt die Vereinsmitglieder Michael Kohde, André Behla sowie Gerd Kutter.

Der Vertrag zur Nutzung der Fischereirechte gilt immer für 12 Jahre und endet am 31.12.2019. Geklärt werden soll die Frage nach der Reinigung des Gewässers sowie ein eventueller Verkauf von Angelkarten.

Zunächst informiert Herr Kohde, dass laut Fischereigesetz keine Flächen des Sees ver- bzw. gepachtet werden, sondern die Nutzung der Fischereirechte. Die umfangreiche Vereinsarbeit stellt Herr Kohde an Hand eine Präsentation vor (siehe Anlage).

Ein Problem ist im See die Fischwilderei. Täter konnten bisher nicht ermittelt werden.

Herr Ackermann erläutert, dass es der Wunsch vieler Peitzer und Touristen ist, für dieses Gewässer Angelkarten zu erwerben.

Herr Kohde erläutert: Die Fischereibehörde hat die Empfehlung gegeben, pro Hektar Wasserfläche nur 4 Angler zuzulassen. Somit ist das Gewässer bereits durch die eigenen Vereinsmitglieder überlastet. Es ist nicht das Ziel des Vereins, weitere Angler zuzulassen.

Mit den Peitzer DAV-Mitgliedern gibt es eine Vereinbarung, dass diese bei Veranstaltungen das Gewässer 4 bis 5 Mal im Jahr gegen einen Kostenbeitrag nutzen kann.

Peitzer Schulkinder, die Mitglied im DAV sind, können in den Ferien aber kostenlos angeln.

 

Der Angelverein Badesee Peitz hat auf Grund der oben genannten Empfehlung der Fischereibehörde (4 Angler pro Hektar) eine Obergrenze für die Anzahl der Mitglieder, die bei 70 Personen liegt. Derzeit gibt es eine Warteliste für Interessenten aus dem Amt Peitz.

 

Mitglieder des Ausschusses vertreten die Auffassung, dass es zumindest eine begrenzte Zahl von Angelkarten für Gäste geben sollte.

Die Mitglieder des Vereins könnten sich vorstellen, eine begrenzte Zahl von Angelkarten für Touristen über das Seehaus zu verkaufen. Frau Kahl könnte sich auch einen Verkauf in der Tourist-Information vorstellen.

Frau Kahl vertritt die Auffassung, dass eine touristische Angelmöglichkeit vom Pachtvertrag gelöst werden soll.

Folgender Grundkonsens des Ausschusses wird als Empfehlung weitergegeben:

-       der Pachtzins soll nicht verändert werden

-       eine gemäßigte Öffnung für touristisches Angeln wird durch den Vorstand geprüft

 

Herr Kießling verlässt die Sitzung.

 

Herr Kutter bittet darum, dass alle Gewässer (Malxe, Hammergraben, Badesee) zur Wahrung der Übersichtlichkeit im gleichen zeitlichen Rhythmus verpachtet werden.

 

Herr Kohde sowie Herr Behler verlassen die Sitzung.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen