Beschluss:

 

 


 

Frau Wunderlich vom Ordnungsamt wird das Wort erteilt.

Sie hat eine Informationsvorlage erarbeitet, welche den Ausschussmitgliedern ausgehändigt wird (siehe Anlage). Die Richtlinie wurde mit der Tagesordnung versendet und liegt vor.

Frau Wunderlich erklärt dazu, dass für den Doppelhaushalt 2020/2021 jeweils 4T€ angemeldet sind.

Ausdrücklich wird darauf verwiesen, dass die Antragsteller keine eingetragenen Vereine sein müssen. Förderfähig sind Veranstalter von öffentlich wirksamen Kulturveranstaltungen.

Diskutiert wird, ob künftig kommerzielle Veranstaltungen förderfähig sein sollen.

 

Letztendlich sprechen sich die Ausschussmitglieder dafür aus, die Richtlinie in der vorliegenden Form zu belassen. Lediglich der Punkt 4.4 der Richtlinie bzgl. des Namens des zuständigen Ausschusses ist zu ändern.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen