Beschluss:

 

 


 

Frau Donath stellt die geplante 1. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung am Hammergraben“ vor.

Vorgesehen ist die Verlegung des Wendehammers in den Bereich der neuen Anliegerstraße.

Die Gründe dafür sind eine Kostenersparnis, da der Wendehammer Teil der Anliegerstraße wird, die neu errichtet werden muss. Im Weiteren ergibt sich damit eine Verringerung der Flächenversiegelung.

 

Die Kosten der Planänderung werden vom Investor getragen.

 

Die Zustimmung zur Änderung des B-Planes wurde durch die BVUA-Mitglieder einstimmig erteilt. Die Beschlussvorlage ist für die SVV vorzubereiten.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen