Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Tauer beschließt die Repräsentationssatzung der Gemeinde mit den Änderungen gemäß der Niederschrift.

 

 

 


 

Frau Kallauke erläutert die Beschlussvorlage. Es wird kurz diskutiert, ob es durch das neue Datenschutzgesetz überhaupt bekannt wird, wann Jubiläen sind.

 

Auf Grund dessen wird festgelegt, dass zu den in der Satzung festgelegten Jubiläen nur gratuliert wird, wenn diese bekannt sind bzw. der Betroffene seine Einwilligung erteilt hat.

 

Dies soll in die Satzung eingearbeitet werden.

(Anmerkung:

Gemäß § 50 (2) Bundesmeldegesetze können Mandatsträger Auskunft aus dem Melderegister über Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern verlangen. Die Meldebehörde darf Auskunft erteilen über Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums.

Altersjubiläen im Sinne des Satzes 1 sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum)

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   9

Davon anwesend 7

 

Abstimmung  6  JA- Stimmen   1  NEIN-Stimmen    0 Enthaltungen