Beschluss:

 

 


 

Herrn Raum (Investor) und Herrn Wolf (Planungsbüro) wurde das Rederecht übertragen.

 

Herr Hendrik Schulz fragt als erstes an, wie es zu der Bezeichnung des Bebauungsplanes „Wohnen am Gerichtspark“ kam.

 

Der Investor, Herr Raum fand diesen Namen sehr passend, da sich das ehemalige Amtsgericht dort befand, welches von einem Park umgeben ist.

Die Begründung wurde zur Kenntnis genommen.

 

Herr Wolff erläutert die Planinhalte an Hand des Gestaltungsplanes und des Vorentwurfes zum Bebauungsplan „Wohnen am Gerichtspark“.

 

Der Vorhabenträger plant die Entwicklung von 12 Wohngrundstücken mit einer Größe von ca. 740 qm bis 1.440 qm entlang einer neu zu planenden und zu bauenden Erschließungsanlage, welche an einer Wendeanlage endet. Die Zugänglichkeit der nördlich an das Plangebiet angrenzenden Kleingartenanlage wird gesichert.

 

Die Amtsdirektorin Frau Hölzner bittet in diesem Zusammenhang darum, im Vorfeld mit der Abfallwirtschaft abzuklären, ob diese geplante Wendeanlage auch für 3-achsige Fahrzeuge geeignet ist, da es in der Vergangenheit mit bereits errichteten Wendeanlagen Probleme gab.

 

Aufgrund der Forderung der unteren Naturschutzbehörde müssen die beiden alten Eichen im Plangebiet erhalten bleiben. Folglich muss die neue Zuwegung um die Bäume herum geführt werden.

Herr Fillmer gab den Hinweis, im weiteren Verfahren den Erhalt der Bäume zu prüfen, sodass die Zuwegung auf geradem Weg geführt werden könnte.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird Baurecht für die Entwicklung einer Einfamilienhaussiedlung mit einer maximalen Zweigeschossigkeit und mit möglichen Nebenanlagen wie Terrassen, Garagen oder Schuppen geschaffen.

Es werden die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze für das Fitnessstudio garantiert, diese können auch von den Pächtern der angrenzenden Kleingartenanlage mit genutzt werden.

Die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen im Plangebiet werden abgesichert.

 

Angesprochen wurde der Weg von der August-Bebel-Straße zum Plangebiet.

Herr Raum erklärte, dass dessen Ausbau nicht vorgesehen ist.

Der BVUA wies darauf hin, dass das Erfordernis im weiteren Verfahren mit betrachtet werden muss, besonders da sich das Verkehrsaufkommen über diesen Weg erhöhen wird.

 

Herr Hendrik Schulz beendete die Diskussion nach Klärung aller aufgeworfenen Fragen durch die Ausschussmitglieder, welche einstimmig der Aufstellung eines Bebauungsplanes mit der Bezeichnung „Wohnen am Gerichtspark“ und dem vorgestellten Vorentwurf zustimmten. 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen