Beschluss:

 

 


 

Herr Hendrik Schulz kündigt den vorgezogenen Tagesordnungspunkt 12 an und lässt über das Rederecht von Herrn Kutzner-Gabriel (Projektsteuerung) abstimmen.

Die BVUA-Mitglieder erteilen ihm das Rederecht.

 

Frau Donath und Herr Kutzner-Gabriel informieren zur Umsetzung des B-Planes „Malxe-Center“.

Der Investor beantragt eine Festsetzung des Baufensters im westlichen Bereich des Grundstücks.

Grund: Die Erhöhung des Abstandes zur Malxe sowie die notwendige Verbreiterung der B168 im Zufahrtsbereich zum Malxe Center haben zur Folge, dass der Baukörper mit den 4 Märkten in östliche Richtung verschoben werden muss. Somit ergibt sich eine geringfügige Überschreitung der Baufenster.

 

Die Ausschussmitglieder stimmten dieser Abweichung zu.

 

Im Weiteren beantragt der Investor eine Minderung der Stallplatzanzahl.

Gemäß Stellplatznachweis sind für 4.911 m² Verkaufsfläche für die 4 Märkte und das BHG-Handelszentrum 233 Stellplätze nach Stellplatzsatzung der Stadt Peitz vom 30.08.2004 notwendig (1 Stellplatz je 25 qm VK für Verkaufsstätten).

Es sind können jedoch nur 197 Stellplätze, wie im B-Plan festgesetzt, realisiert werden.

 

Es liegt hier eine Mehrfachnutzung vor. Das heißt, dass Kunden des EDEKA-Marktes gleichzeitig im Drogeriemarkt bzw. auch in der BHG einkaufen werden.

Eine Erhöhung der Anzahl der Stellplätze hätte eine zusätzliche Versiegelung von Flächen zur Folge.

Zudem werden durch die zentrale Lage des Malxe Centers viele Kunden zu Fuß oder mit dem Fahrrad kommen. Entsprechende Fahrradstellplätze werden auf der Parkplatzanlage ausgewiesen. 

 

Die BVUA-Mitglieder stimmen dieser Abminderung zu.

 

Herr Hendrik Schulz bedankt sich für die Ausführungen von Herrn Kutzner-Gabriel und verabschiedet ihn um 18:00 Uhr.

 

 

Frau Donath stellt den geplanten Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Ecke Dammzoll-/Friedensstraße vor.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des B-Planes „Cottbuser Vorstadt“. Im B-Plan sind Dächer mit einer Dachneigung über 35° festgesetzt.

Der Bauherr plant die Ausführung eines Daches mit einer Dachneigung von 30° und beantragt eine Befreiung von der Festsetzung.

Durch eine steilere Dachneigung würde das Dach in diesem Fall zu gewaltig wirken. Die umliegenden Gebäude weisen eine Vielzahl von Dachformen auf. Das geplante Gebäude fügt sich in die Umgebung ein.

 

Die Ausschussmitglieder stimmten der beantragten Befreiung zu.

 

 

Frau Donath stellt als die geplante Errichtung eines Carport auf dem Grundstück Ackerstraße 22 vor.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des B-Planes „Cottbuser Vorstadt“. Im B-Plan ist festgesetzt, dass eine Überschreitung der Baugrenzen bis max. 3 m für Garagen und Nebengebäude zulässig ist.

Der Eigentümer plant das Carport außerhalb der festgesetzten Baugrenze, mit einer Überschreitung um ca. 11,50 m, und beantragt eine Befreiung von der Festsetzung.

Aufgrund des sehr beengt festgelegten Baufensters auf dem Grundstück ist die Errichtung des Carport unter Einhaltung der Festsetzungen im B-Plan nicht möglich. Der geplante Standort befindet sich unmittelbar an der vorhandenen Grundstückszufahrt von der Straße „Am Erlengrund“, sodass eine Flächenversiegelung gering gehalten wird. Der bepflanzte Vorgarten an der Ackerstraße wird durch die Einordnung im rückwärtigen Grundstücksbereich nicht zerstört.

 

Die Ausschussmitglieder stimmten der beantragten Befreiung zu.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen