Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt, dass der Bürgermeister den Vorsitz des Hauptausschusses führt.

 


 

Herr Schulz als Vorsitzender der FDP-Fraktion stellt gemäß § 49 BbgKVerf den Antrag, dass der Bürgermeister den Vorsitz des Hauptausschusses führt.

Die CDU Fraktion befürwortet den Vorschlag.

 

 

Es wird abgestimmt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …17…….

Davon anwesend …15…

 

Abstimmung  …15……  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen