Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tauer beschließt das Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Flurstück 385 der Flur 2 in der Gemarkung Tauer herzustellen/ nicht herzustellen mit folgender Begründung. Der geplante Neubau ist näher im Innenbereich als das bebaute Grundstück des Flurstückes 386/2. Alle Medien liegen am Nachbargrundstück an.

 

 

 


Frau Kallauke erläutert die Sachlage. Es wurde ein Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses im Außenbereich gestellt. Die Familie ist zugezogen und die Kinder wollen auf ihrem Grundstück ein Einfamilienhaus errichten. Gemäß Innenbereichssatzung befindet sich dieses Bauland jedoch im Außenbereich und somit muss die Gemeinde das Einvernehmen erteilen.

 

Frau Lichtblau merkt an, dass laut Baugesetz eine Bebauung im Außenbereich möglich ist, wenn:

- ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt

- die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht beeinträchtigt werden und

- die Erschließung gesichert ist.

Das Grundstück liegt nicht in einem Schutzgebiet. Die Erschließung des Grundstücks ist gegeben.

 

Frau Kallauke führt an, dass dies ein Präzedenzfall ist und weitere Anträge auf Bebauung im Außenbereich gestellt werden könnten, wenn die Gemeindevertretung hier die Zustimmung erteilt.

 

Herr Teuscher ist der Meinung, dass diese Angelegenheiten Einzelfallentscheidungen sind und man jeden gestellten Fall separat betrachten und beschließen muss. Ein Vorteil ist in diesem Fall aber das Grundstück des Flurstückes 386/2, da sich dieses noch hinter dem o.g. Grundstück befindet und ebenfalls im Außenbereich liegt, wären die Voraussetzungen für eine Bebauung gegeben.

 

Herr Brasching erkundigt sich nach den anfallenden Kosten für die Gemeinde. Frau Lichtblau führt an, dass in dem Fall die Gemeinde keine Kosten tragen muss, da alle Verbindlichkeiten bei den Bauherren liegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …11….

Davon anwesend …8…

 

Abstimmung  …6……  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …2… Enthaltungen