Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch den Bebauungsplan „Wohnbebauung Am Malxebogen” bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) in der vorliegenden Fassung als Satzung.

2.      Die Begründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.

3.      Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, für die Satzung des Bebauungsplanes die Genehmigung zu beantragen.

Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Mit der Bekanntmachung der Genehmigung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

 

 


 

Frau Donath informiert zur Sachdarstellung.

Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise sind im Verfahren abgewogen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …17…….

Davon anwesend …14…

 

Abstimmung  …13……  JA- Stimmen   …1…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen