Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.      Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt auf der Grundlage des

§ 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) den Bebauungsplan „Malxe-Center” bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

2.      Die Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht wird gebilligt.

3.      Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, für die Satzung des Bebauungsplanes die Genehmigung zu beantragen.

Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Mit der Bekanntmachung der Genehmigung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 

 

 


 

Frau Donath erklärt die Sachdarstellung.

Die Verfahrensakte wurde der Genehmigungsbehörde zur Vorprüfung übergeben. Eine Genehmigung ist in Aussicht gestellt, wenn die erforderlichen städtebaulichen Verträge mit vorliegen. Im Weiteren kam der Hinweis, dass der Beschluss über die Satzung zum Bebauungsplan nach dem Beschluss über die Städtebaulichen Verträge gefasst werden sollte.

Um keinen Verfahrensfehler zu begehen, wird empfohlen, den Satzungsbeschluss nach dem Beschluss über die Verträge zu wiederholen. Der Beschluss vom 27.02.2019 wird damit gegenstandlos.

 

Der BVUA wurde in der Sitzung am 25.04.2019 über den Sachverhalt informiert.

 

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……17….

Davon anwesend …14…

 

Abstimmung  …14……  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen