Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss:

1.   Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz billigt den Entwurf und die Begründung der 4. Teiländerung des Bebauungsplanes "An der (ehemaligen) B97" in der Stadt Peitz in der vorliegenden Fassung gemäß Anlage

2.   Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.

3.   Die Offenlage erfolgt in der Zeit vom 10.06.2019 bis 12.07.2019.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 BbgKVerf waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

 

 

 


 

Frau Donath informiert zur Sachdarstellung.

Dieses Thema wurde im BVUA bereits vorgestellt.

Der BVUA empfiehlt, keine Festsetzungen zur Gestaltung von Gebäude (hier: Dachgestaltung) aufzunehmen, um die künftigen Bauherren nicht zu sehr einzuschränken.

 

Herr Fillmer erkundigt sich, warum die Fläche für Hecken und Bäume vorgeschrieben wird. Für ihn ist diese Gestaltung normal und muss nicht extra ausgewiesen werden.

Frau Donath erklärt, dass sich diese Festsetzung aus dem Grünordnungsplan zum Bebauungsplan ergibt.

 

Herr Walter erkundigt sich, ob die Linden bestehen bleiben. Frau Donath bejaht dies.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……17….

Davon anwesend …14…

 

Abstimmung  …12……  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …2… Enthaltungen