Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Tauer fasst den Grundsatzbeschluss das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse für die Jahre 2014 bis 2016 zur Anwendung zu bringen.

 

 


Frau Lichtblau wird das Wort erteilt und sie erläutert die Beschlussvorlage.

 

Vom Land Brandenburg wurde im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse erlassen. Dies erleichtert dem Rechnungsprüfer den Jahresabschluss in vereinfachter Form dazulegen. Demnach werden die Pflichtbestandteile geprüft.

 

Gemäß Gesetz- und Verordnungsblattnummer 22 vom 15.10.2018 im Artikel 18 § 1, Absatz 1 können die Gemeinden und Gemeindeverbände bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse für die Umstellung der Haushaltswirtschaft nach § 63 Absatz 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg für die Haushaltsjahre 2014 bis einschließlich 2016 auf die Erstellung folgender Bestandteile verzichten:

1. Die Teilrechnungen nach § 82 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BbgKVerf,

2. den Rechenschaftsbericht nach § 82 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 BbgKVerf,

3. die Anlagen-, Forderungs- und Verbindlichkeitenübersicht nach § 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 bis 4 BbgKVerf.

 

Es folgt eine kurze Diskussion über die Notwendigkeit der Anwendung des Gesetztes. Es kommt zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …11….

Davon anwesend …8…

 

Abstimmung  …6…  JA- Stimmen   …1…..  NEIN-Stimmen    …1… Enthaltungen