Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 00, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Turnow-Preilack beschließt, dem Antrag der GiMMOSERV GmbH zur Errichtung einer befestigten Zufahrt sowie der Parkflächen für das private Flurstück 172/5 der Flur 3 unter Einbeziehung des kommunalen Flurstücks 173 bei Einhaltung der besprochenen Festlegungen zuzustimmen.

 

Festlegungen:

Der Errichtung der Einfahrten (Antrag Pkt. 3 und 4) wird zugestimmt. Einer Befestigung des Flurstückes 173 wird nur für einen Teilbereich auf der Seite zum Flurstück 172/5 zugestimmt (siehe Anlage Skizze). Die Zufahrt zum hinteren Grundstück (Flurstück 385 der Flur 3) ist in der erforderlichen Breite zu gewährleisten. Der Übergang zwischen den Flächen ist ohne Höhenunterschied überfahrbar auszubauen. Das Gefälle ist so anzulegen, dass das Wasser in Richtung des Grundstückes des Antragstellers abfließt.   

Alle Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.

 


Der Bürgermeister verteilt Kopien mit den Antrag und Lageskizze der GiMMoSERV Gmbh zur Errichtung einer Parkfläche und Befestigung der Einfahrt für das Privatgrundstück sowie als Zufahrt und Kundenparkplatz für die Gewerbefläche.

Der Bürgermeister formiert, dass es dazu mit dem Antragsteller und dem direkten Nachbarn einen Vorort-Termin gab.

Die kommunale Fläche (aus dem Flurstück 173) sollte nicht wie beantragt komplett überbaut werden, was auch wegen der Entwässerung des Wegegrundstückes erforderlich ist. Beachtet werden muss, dass die Zufahrt zum hinteren Grundstück (Wald) gewährleistet bleiben muss. Deshalb sollte zwischen befestigtem Bereich und Weg auch kein Höhenunterschied entstehen, der Übergang muss überfahrbar sein. Regenwasser darf auch nicht in Richtung des Nachbargrundstückes abfließen, sondern in Richtung Wald und zum eigenen Grundstück.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …11…….

Davon anwesend …7…

 

Abstimmung  ……7…  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen