Beschluss:

 

 


Herr Balisch fragt, ob es im Amt ein Staukataster gibt, in welchem alle Stauanlagen der Gemeinde (inkl. Anlieger) verzeichnet sind. Der Stau Nr. 10 hinter dem Sägewerk sei in einem sehr schlechten Zustand. Der angrenzende 5-m-Streifen wird von den anliegenden Flächeneigentümern nicht freigehalten, somit kann der Wasser- und Bodenverband die Unterhaltungsarbeiten nicht ausreichend durchführen.

 

Herr Duhra fragt an, ob es eine Bestandsaufnahme/Dokumentation zu den Kabelverlegearbeiten gibt. Herr Henke erklärt, dass er eine Bestandsaufnahme gemacht hat und darauf geachtet wird, dass die Firma die Baustellen ordnungsgemäß hinterlässt.

 

Frau Krötel weist auf einen Straßenschaden in der Kurve Heide hinter Grundstück Peschkin hin. Dort habe sich ein Bürger bereits an einem abgebrochenen Straßenstück sein Auto stark beschädigt.

 

Herr Hannusch fragt den Stand zum Vertrag zwischen dem Landesbetrieb Forst und der Stiftung Naturlandschaften über das Gebiet Lieberoser Heide (und Umgebung) an. Anscheinend soll ja nun der Wirtschaftswald in Privatwald umgewandelt werden und es soll ein Betretungsverbot für die entsprechenden Wälder geben. Herr Duhra bezieht sich auf das Bundeswaldgesetz, welches jedem Bürger erlaubt die Wälder für Erholungszwecke zu betreten. Herr Woitow möchte in diesem Zusammenhang geklärt haben, ob die Stiftung als Flächenbesitzer den Bürgern verbieten darf den Wald zu betreten.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen