Beschluss:

 

 


 

Herr Karnoll teilt mit, dass er  im Auftrag von Frau Meckler um Genehmigung zum Kauf von 2 Rhododendron für den Friedhof in Radewiese bittet. Herr Gröschke teilt mit, dass es nur einen Pflegevertrag für die Kriegsgräber gibt, wo auch eine Vergütung erfolgt.

Herr Blümel berichtet, dass ein neues Bestattungsgesetz in Kraft getreten ist. Für uns ist von Bedeutung, dass  verfügt wurde, dass grundsätzlich keine Urnenbestattung erfolgen sollte, wo zuvor eine Erdbestattung stattfand .Ausnahmen kann jedoch  das Ordnungsamt  erteilen. Um eine gleiche Verfahrensweise für Bestattungen  im Amt Peitz zu erzielen, schlägt Herr Blümel vor, einen Grundsatzbeschluss für die Zubettung von Urnen im Amtsausschuss herbeizuführen.

Herr Gröschke diskutiert mit den Mitgliedern der Gemeindevertretung im Anschluss die Punkte 1 – 16 seiner Handvorlage (siehe Anlage). Er liest unter anderem einen Antrag des Ortsvorstehers der Gemeinde Grötsch, Herrn Wenzke, zur Errichtung einer Schnitzfigur (Wassermann) vor. Hr. Gröschke bemerkt, dass aus seiner Sicht der Aufstellungsort am Dorfteich und in Nähe des Kriegerdenkmales nicht vorteilhaft sei und eine Aufstellung in der Nähe des Gemeindezentrums optimaler wäre – der Ortsvorstand sollte den Aufstellungsort überdenken.

Frau Zeptner erläutert das Vorhaben und Herr Krüger gibt den Hinweis, dass die Auftrags- und Rechnungsmodalitäten über das Amt erfolgen müssen.

Herr Blümel regt an, für bestimmte Vorhaben eine Prioritätenliste für die Fachbereiche im Amt zu erarbeiten (z. B. Bauamt) und Anfragen der Gemeindevertreter vor der Sitzung zur Bearbeitung einzureichen.

Herr Nagora gibt zu bemerken, dass es sinnvoll wäre, das Objekt „Sportlerheim“ zur Vermietung oder zum Verkauf  z. B.  für Gewerbetreibende anzubieten. Herr Gröschke teilt mit, dass Frau Kahl sich einen Rechtsbeistand genommen hat und sie in Abrede stellt eine Kündigung erhalten zu haben. , die eine Beendigung des Pachtverhältnisses zum 30.11. bzw. 31.12.2018 ankündigt. Sie geht davon aus, dass sich das Pachtverhältnis damit um ein weiteres Jahr (bis JE 2019) verlängert.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen