Herr Nowak erhält Rederecht und stellt sich als Referent der Landessorbenbeauftragten,   kurz vor. Er spricht zum Sorben/Wenden Gesetz vom Oktober 2018.

Er bringt eine Auswertung zur Praxis der Erstattung des Zusatzaufwandes  nach der Sorben/Wenden Gesetz Kostenverordnung (SWGKostenV) mit. Die Mitglieder des Amtsausschusses erhalten jeweils ein Exemplar.

Die vorliegende Auswertung enthält die Grundlagen für Erstattungsvoraussetzungen sowie zum Erstattungsverfahren. Ebenso sind Beispiele für eine erfolgte Verwendung bzw. finanzierte Maßnahmen aufgezeigt. Auch gibt es Beispiele für geplante Verwendungen der Pauschale.

Die Erstattung von Verwaltungskosten der Gemeinden und Ämter erfolgt über eine Pauschale, die abgefordert werden kann.

Frau Kahl erklärt, dass das Kultur-u. Tourismusamt diese Pauschale jährlich für die Gemeinden abruft. Sie bittet die Bürgermeister um neue Ideen für Maßnahmen.

 

Kurz wird über die nicht korrekte Beschriftung von Ortstafeln gesprochen.

Herr Nowak nimmt den Hinweis mit.

 

Frau Kallauke fragt an, ob die Betriebskosten des Raumes für die OG der Domowina im Gebäude der Gemeinde über die Pauschale abgerechnet werden kann. Herr Nowak antwortet, wenn dort Sprachkurse stattfinden, ist dies möglich.

Herr Nowak informiert weiterhin, dass noch Gemeinden des Amtes Peitz, die sich zum Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden bekannt haben, ihre Tafel „deutsch-sorbisch/wendische Gemeinde“ bekommen können. Es sind die Gemeinden Drehnow, Jänschwalde u. Turnow-Preilack, sowie die Stadt Peitz.

Frau Kahl bittet die jeweiligen Bürgermeister der Gemeinden für das Anbringen der Tafel einen kommunalen Höhepunkt im Ort zu finden.

 

 

Um 18:10 Uhr verlässt Herr Nowak die Sitzung.