Herr Blümel erläutert die Informationsvorlage. In  der Gegenüberstellung sind die alte Satzung und die Neufassung sowie entsprechende Hinweise zu den Änderungen aufgeführt.

Zu § 4, Aufwandsentschädigungen wird nach den Unterschieden in den Entschädigungen  der einzelnen Ortswehrführer gefragt.

Herr Nattke erklärt, dass es wirklich Unterschiede zwischen den Wehren gibt, insbesondere bei der Stärke der Einsatzkräfte.

Die Stützpunktfeuerwehren haben z.B.  mehrere Fahrzeuge und somit einen höheren Arbeitsaufwand auch für deren Pflege. Auch ist hier eine höhere Ausbildung der Einsatzkräfte erforderlich.

Es wird angeregt, nochmals darüber nachzudenken, trotzdem die gleiche Entschädigung zu zahlen.

Ebenso wird zu § 7 angeregt, den Pauschalbetrag je Kameraden eventuell auf 5 Euro zu erhöhen.

Herr Blümel bietet an, zur nächsten Sitzung die heute vorgeschlagenen verschiedenen Varianten aufzunehmen und dann darüber abzustimmen.

Die Ausschussmitglieder bitten um eine Auflistung der in den letzten Jahren ausgezahlten Beträge, gemäß § 7 (Pauschalbetrag je Kamerad).

Herr Badtke bittet zu prüfen, ob die neue Satzung schon zum 01.06.19 in Kraft treten kann.