Herr Nattke und Herr Fillmer fragen nach der Entwicklung zu unserem Industriestandort.

Frau Hölzner spricht kurz zur Standortkonferenz am 27.11.18 in Peitz.

 

Die nächste Konferenz soll am 28.03.19 stattfinden. Ein Gesprächsthema werden freie Industrieflächen am Standort des Kraftwerkes  sein und deren Vermarktung. Eine Vor-Ort-Besichtigung findet dazu am 18.03.2019 statt.

Ebenfalls werden wieder die LEAG sowie die Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg dabei sein.

Einige Mitglieder des Amtsausschusses sind dafür, den Ministerpräsidenten, Herrn Woidke,  an seine Versprechen zu erinnern.

Ebenso sollte auch der Landrat die Peitzer Unternehmen berücksichtigen bzw. unterstützen.

 

18:45 Uhr: die Vertreter der Gemeinde Heinersbrück verlassen die Sitzung.

Fortan 14 Amtsausschussmitglieder anwesend.

 

 

Frau Lichtblau möchte mit den Amtsausschussmitgliedern die weitere Verfahrensweise zur Vorlage und Prüfung der offenen Jahresabschlüsse abstimmen. Bereits Mitte Oktober des letzten Jahres wurde das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse verabschiedet. Darin wurde geregelt, dass auf die Prüfung der Jahresabschlüsse bis 2016 von Seiten des RPA verzichtet werden kann. Das Ministerium wollte eine Umsetzungsanleitung an die Kommunen formulieren. Da diese bis zum heutigen Tag nicht vorliegt, schlägt Frau Lichtblau vor, dass die Gemeinden Beschlüsse zur Umsetzung der Fertigstellung der Jahresabschlüsse bis 2016, so, wie im Gesetz verankert, zu fassen. Glücklicherweise liegen alle JA bis 2013 (außer Stadt Peitz) vor. Offen sind mittelweile bis Ende 2018   52 JA, so dass dringender Handlungsbedarf besteht. Mit dem Rechnungsprüfungsamt des Amtes Peitz wurde vereinbart, dass die Änderungen der Vermögenswerte von den jeweiligen Jahren zur Einsichtnahme beim RPA vorgelegt werden, um Fehler zu vermeiden. Ausgenommen sollten die Gemeinden Heinersbrück, Teichland und die Stadt Peitz sein, das diese Mittel aus dem Ausgleichsfonds erhalten haben. Um hier kein Risiko einzugehen, werden die regulären Prüfungen vom RPA durchgeführt.

Die Amtsausschussmitglieder sind mit dem Verfahren einverstanden.

 

Des weiteren verweist Frau Lichtblau auf die Einhaltung korrekter Rechnungsanschriften im Amt und den Gemeinden. Anzugeben sind das „Amt Peitz für die Gemeinde“ bzw. Gemeinde …….oder nur das Amt, wenn, betroffen mit der Anschrift Schulstr. 6, in Peitz, um eine ordnungsgemäße Buchführung zu gewährleisten.

Das betrifft auch die Abrechnung der Quittungen, die mit einem entsprechenden Schreiben mit Betrag, Rechnungsgegenstand und Empfänger einschließlich Bankdaten zu versehen sind.

In Hinblick auf die in diesem Jahr einzuführende elektronische Rechnung, die Umsetzung des §2b des UStG und die in diesem Zusammenhang stattfindenden bzw. bereits stattgefundenen Prüfungen durch das Finanzamt ist hier Handlungsbedarf dringend gegeben.

Auch wird immer wieder festgestellt, dass die von der Amtsdirektorin erteilte Ermächtigung zur Verausgabung von Haushaltsmitteln in Höhe von 50,- € überschritten wird bzw. bei Überschreitung keine Abstimmung mit den Budgetverantwortlichen des Amtes erfolgt. Um nachträgliche Probleme bei der Abrechnung zu vermeiden, bittet sie um Einhaltung der Verfahrensweise.

 

 Herr Sonke fragt nach der zukünftigen Abarbeitung der Prioritätenliste für die FFW-Fahrzeuge.

Frau Lichtblau antwortet, das dies ohne Kredite nicht mehr möglich sein wird. Die Rücklage ist aufgrund des jährlichen Fehlbetrages aufgebraucht.

 

Frau Hölzner hat schon verschiedene Gespräche zu diesem Thema geführt. Unter anderem mit dem Landesfeuerwehrverband und Herrn Woidke.

Der neue  Stützpunktfeuerwehr-Erlasses liegt im Entwurf vor.

Von Seiten des Amtes Peitz sind zum Stichtag 2 Fahrzeuge angemeldet worden, Heinersbrück u. Turnow.