Beschluss:

 

 


 

In der letzten Stadtverordnetenversammlung wurde die Niederschrift des öffentlichen Teils der 25. Sitzung nicht bestätigt. Der Abgeordnete Herr Fillmer stellte fest, dass die Niederschrift nicht richtig sei und vereinbart, dass die Fraktionsvorsitzenden den Mitschnitt der Niederschrift nochmals anhören und ihre Entscheidung kundtun sollten, ob die Niederschrift zu ändern sei oder die Niederschrift so bestätigt werden könne, heute mitteilen.

 

Herr Bothe von der CDU-Fraktion und Herr Bubner von der FDP-Fraktion haben sich die Tonaufnahmen nochmals angehört. Beide haben signalisiert, dass die Niederschrift so bestehen bleiben könne und dem nichts mehr hinzuzufügen sei.

 

Herr Fillmer entgegnet dazu, dass er den Ausführungen nicht zustimme. Er hat die Auffassung, dass vom § 11 der Geschäftsordnung keine Rede war und ihm zu Unrecht das Rederecht entzogen worden sei. Er hat sich in seinem Redebeitrag weder im Wort vergriffen noch habe er unsachgemäß diskutiert. Er könne nicht verstehen, warum das nicht so niedergeschrieben werde, wie es auch gesagt wurde. Sinngemäß sollte die Niederschrift wenigstens stimmen.

 

Herr Krakow stellt richtig, dass kein Gesprächsprotokoll geschrieben werde.

 

Herr Bothe findet, dass es sehrwohl in der Sitzung sehr laut geworden sei.

Herr Fillmer möchte wissen, wer laut geworden ist.

 

Herr Bothe erwidert, dass es auch zur Demokratie gehöre, jemanden ausreden zu lassen. Das wäre häufig nicht der Fall und deshalb findet er es richtig, dass der Bürgermeister als Versammlungsleiter durchgegriffen habe und ihm das Rederecht entzogen habe.

 

Die CDU-Fraktion vertritt den Standpunkt, dass die Niederschrift so bestehen bleiben könne.

 

Herr Bubner entgegnet, dass in der Sitzung das Wort „§ 11“ nicht gefallen sei, sondern nur „laut Geschäftsordnung wird Herrn Fillmer das Rederecht entzogen“. Er findet auch, dass es sehr laut geworden sei und sich die Diskussion „hochgeschaukelt“ habe. Da man dann im Verlauf nichts mehr verstanden habe, ist der Bürgermeister eingeschritten.

 

Herr Fillmer bedankt sich bei Herrn Bubner, der bestätigen konnte, dass das Wort „§ 11“ in der Sitzung nicht gefallen sei und dass es ihm genau darum ginge. Er bittet, dass das Protokoll dahingehend geändert werde. Er hat sich diesbezüglich schon beim Rechtsamt im Landkreis Spree-Neiße erkundigt.

 

Das Protokoll wird dahingehend geändert, dass es heißt:

„laut Geschäftsordnung wird Herrn Fillmer das Rederecht entzogen“.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen