Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

1.      Auf der Grundlage des § 10 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz den Bebauungsplan „Wohnbebauung am Hammergraben” bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

2.      Die Begründung zum Bebauungsplan und der Umweltbericht werden gebilligt.

3.      Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, für die Satzung des Bebauungsplanes die Genehmigung zu beantragen.

         Die Erteilung der Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekanntzumachen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

         Mit der Bekanntmachung der Genehmigung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

 


 

Frau Donath erörtert die Sachdarstellung.

 

Die Mehrheit der Abgeordneten hat die Auffassung, dass nach drei Jahren Planungsphase das Vorhaben endlich umzusetzen sei. Wenn kein Beschluss gefasst werde, bleibe es ein offenes Verfahren. Die Satzung (vorliegende Planzeichnung) sei das Ergebnis des Verfahrens und sollte nunmehr beschlossen werden.

 

Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

 

Der Beschlussvorschlag wird zur Abstimmung gebracht.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   17

Davon anwesend 15

 

Abstimmung  15   JA- Stimmen   0  NEIN-Stimmen    0  Enthaltungen