Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 13 Baugesetzbuch die Teil-Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Peitz „An der (ehem.) B97“ für den in der Anlage zur Beschlussvorlage dargestellten Teilbereich.

 

 


 

Herr Exler erklärt kurz die Sachdarstellung.

Der betreffende Bereich ist als Kleinsiedlungsgebiet ausgewiesen, einem Baugebiet mit besonderer Zweckbestimmung und Prägung. Die Grundflächenzahl ist im Kleinsiedlungsgebiet mit 0,2 festgesetzt, d. h. der zu überbauende Flächenanteil eines Baugrundstückes darf nur 20 % betragen.

 

Diese Festsetzung erfüllt  nicht die Anforderung an die geplanten Vorhaben. Aus diesem Grund soll das Baugebiet künftig als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden.

Das festgesetzte Baufeld hat einen Zuschnitt, der den heutigen Bedarfen nicht mehr entspricht und verändert werden soll.

 

Den nördlich und östlich des Flurstücks 15 angrenzenden breiten Grünstreifen möchte der Investor erwerben und den künftigen privaten Grundstücken zuordnen.

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …17…….

Davon anwesend …14…

 

Abstimmung  …14……  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen