Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz wird empfohlen, dem Planungsbüro GWJ den Auftrag zur Fortschreibung der Lärmaktionsplanung für die Stadt Peitz zu erteilen.

 

 

 


 

Herr Blümel erklärt kurz die Sachdarstellung und gibt einen kurzen Rückblick.

Mit Schreiben vom 23.02.2018 vom Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft wurde die Stadt Peitz zur Überarbeitung seiner Lärmaktionsplanung Stufe 3 aufgefordert.

Er erklärt weiterhin, dass es keinen Handlungsspielraum gibt.

 

Der kleinste Aufwand für die Stadt Peitz wäre der zweite Punkt im Schreiben des Ministeriums. Dort heißt es, wenn ein noch anwendbarer Lärmaktionsplan besteht, kann dieser unter rechtzeitiger und effektiver Mitwirkung der Öffentlichkeit und ggf. unter Einbeziehung externen Sachverstandes überprüft und überarbeitet werden.

 

Herr Krakow spricht den Punkt 3 des Leistungsangebotes des Ingenieurbüros an. Der Pflichtanteil für die Stadt beträgt 6.188 €  Brutto.

Weiterhin heißt es jedoch, dass unbekannte, zusätzliche oder  Leistungen zur Wahrnehmung von Ortsterminen zur Durchführung der notwendigen Öffentlichkeitsarbeit gesondert berechnet werden.

Herr Blümel erklärt, dass das Ingenieurbüro zuverlässig arbeitet. Damals bliebe es bei der beschlossenen Summe. Eine Garantie gibt es jedoch nicht.

 

Herr Fillmer fragt nach dem jetzigen Stand der Verkehrsbelastung. Wie schätzt das Ingenieurbüro dies ein. Er erkundigt sich nach den aktuellen Zahlen, ob es mehr oder weniger oder gleich geblieben ist. Dazu sollte Herr Jackisch unter Beteiligung der Öffentlichkeit vorstellig werden. 

Herr Blümel erklärt dazu, dass Herr Jackisch einmal in den BVUA und dann in die SVV geladen wird.

 

Es erfolgt eine kurze Diskussion zu der Maut auf Bundesstraßen.

Hierzu bittet Herr Walter zu prüfen, ob es vom Bund für die Kommunen Förderprogramme gibt, um auch von den zusätzlichen Einnahmen zu partizipieren.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …17…….

Davon anwesend …14…

 

Abstimmung  …14……  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen