Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt den Vertrag zur Entrichtung von Entschädigungszahlungen an den Bewirtschafter des Kreisverkehrs mit folgenden hinweisen:

Der Vertrag soll für die einmalige Errichtung abgeschlossen werden. Weitere Nutzungen sollen separat beantragt werden.

 

 

 


 

Herr Exler erläutert die Beschlussvorlage.

Für die Errichtung des Windpark Forst Briesnig mit 5 Windkraftanlagen wurde ein Vertrag  zur Nutzung des Kreisverkehrs der Stadt Peitz durch die Firma ABO-Wind unterbreitet. 

Die Nutzung des Kreisverkehrs durch  Großraumtransporte ist notwendig, da keine weitere Transportroute von der BAB Abfahrt Cottbus nach Briesnig möglich ist. 

Die Firma ABO-Wind plant die Nutzung des Kreisverkehrs für 40 Transporte von Großraumtechnik für die 37.-41. KW 2018. Gemäß Vertrag ist vorgesehen, den Kreisverkehr halbseitig zu nutzen. Hierfür muss ein Teil der Rosen und ein Baum entfernt werden. Der Untergrund wird für die Überfahrung befestigt und nach Beendigung der Maßnahme in den Urzustand auf Kosten der ABO-Wind wieder hergestellt.

Zu § 2 im Vertrag (Nutzungslaufzeit) wird von Seiten des Amtes abgeraten. Der Vertrag sollte für die einmalige Errichtung abgeschlossen werden. Weitere Nutzungen sollten separat beantragt werden.

 

Frau Leschniewski fragt nach, ob und wie die Bekanntgabe zur Sperrung der Straße erfolgt.

Herr Exler erklärt, dass die verkehrsrechtliche Anordnung durch das Ordnungsamt erfolgt und die Sperrung bzw. Umleitung ausgeschildert wird.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …17…….

Davon anwesend …15…

 

Abstimmung  …13……  JA- Stimmen   …1…..  NEIN-Stimmen    …1… Enthaltungen