Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung Peitz beschließt die Änderung der Satzung der Stadt Peitz über Anforderungen an Anlagen der Außenwerbung (Werbesatzung) in der vorliegenden Form.

Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, die Satzung mit der Bekanntmachung im nächsten Amtsblatt für das Amt Peitz in Kraft zu setzen.

 

 

 


 

Herr Fillmer informiert kurz über die Vorberatung im BVUA.

Am 20.05.2016 trat die neue Brandenburgische Bauordnung in Kraft. Sie enthält aktuell Änderungen in § 61 (genehmigungsfreie Vorhaben), Nr. 12 (Werbeanlagen). Es entfällt die Genehmigungsfreiheit für Werbeanlagen mit nicht mehr als 10 m² Ansichtsfläche im Geltungsbereich einer örtlichen Bauvorschrift (Werbesatzung). Es sind nur noch Werbeanlagen bis zu einer Größe von 2,5 m² baugenehmigungsfrei.

Das hat zur Folge, dass die Werbesatzung der Stadt Peitz an die gesetzlichen Vorgaben entsprechend angepasst werden muss.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …17…….

Davon anwesend …15…

 

Abstimmung  …14……  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …1… Enthaltungen