Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Peitz. Sie soll mit Wirkung vom 01.01.2019 in Kraft treten. Gleichzeitig tritt die Hundesteuersatzung der Stadt Peitz vom 19.09.2001 außer Kraft.

 

 

 


 

Herr Krakow erläutert den Sachverhalt.

Die aktuelle Hundesteuersatzung der Stadt Peitz wurde am 19.09.2001 beschlossen und ist am 01.01.2002 in Kraft getreten.

Die Stadt Peitz ist angehalten, im Rahmen der Haushaltssicherung alle Satzungen zu überarbeiten und auf einen aktuellen Stand zu bringen. Daher ist es dringend erforderlich, die Hundesteuersatzung der Stadt Peitz zu überarbeiten.

 

Herr Gellner unterbreitet den Abgeordneten den Vorschlag der CDU Fraktion, die Hundesteuersätze wie folgt anzuheben:

1. Hund 42 €

2. Hund 60 €

3 und jeder weitere Hund 72 €

Kampfhund 336 €

 

Herr Krakow ist der Meinung, dass 300 € für ein Kampfhund ausreichen würden.

Herr Ackermann erkundigt sich daraufhin, wie viele Hunde es insgesamt in der Stadt Peitz gibt und wie viele davon Kampfhunde sind bzw. welcher Hundebesitzer mehrere Hunde hat.

Frau Lichtblau informiert, dass es in Peitz ca. 300 Hunde gibt. Der Großteil der Peitzer Einwohner besitzt nur einen Hund. Ein Kampfhund ist derzeit nicht gelistet.

 

Herr Walter gibt zu bedenken, dass es auch Einwohner gibt, bei denen die Hunde nicht angemeldet sind. Er fragt nach, wie man mit diesem Problem umgeht.

Hierzu erfolgt eine Diskussion.

 

Herr Blümel informiert, dass das Ordnungsamt bei einem Verdacht die Grundstücke oder Wohnungen nicht einfach betreten darf.

 

Herr Kiesling unterbreitet den Abgeordneten den Vorschlag der SPD/Die Linke Fraktion, die Hundesteuersätze wie folgt anzuheben:

1. Hund 42 €

2. Hund 60 €

3 und jeder weitere Hund 72 €

Kampfhund 300 €

 

Die CDU Fraktion schließt sich dem Vorschlag an.

 

Herr Krakow schlägt vor, die Hundesteuersatzung mit Wirkung zum 01.01.2019 in Kraft treten zu lassen. Dem wird zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …17…….

Davon anwesend …15…

 

Abstimmung  …11……  JA- Stimmen   …2…..  NEIN-Stimmen    …2… Enthaltungen