Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

1.   Auf der Grundlage des § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Gemeindevertretung der Gemeinde Teichland die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Gemeinde Teichland, Ortsteil Bärenbrück.

2.   Die Begründung zur Satzung wird gebilligt.

3.   Die Verwaltung des Amtes Peitz wird beauftragt, die Genehmigung für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung bei der höheren Verwaltungsbehörde, dem Bau- und Planungsamt des Landkreises Spree-Neiße, zu beantragen. Die Erteilung der Genehmigung ist danach gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Mit der Bekanntmachung tritt die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung in Kraft. 

 

Abstimmung

Ja  9

Nein  0

Enthaltung  0


 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: 11

Davon anwesend:  9

 

Abstimmung    9  JA- Stimmen    0  NEIN-Stimmen     0  Enthaltungen