Beschluss:

 

 


 

Frau Keller verwies auf das Protokoll der GV-Sitzung vom 19.09.2017, in dem bereits auf die Beschädigung des Brückengeländers am Präsidentengraben hingewiesen wurde. Das Amt Peitz sollte sich damals mit dem Landkreis in Verbindung setzen. Die Gemeindevertreter sehen hier eine Unfallquelle für Kinder.

 

Herr Franz wartet immer noch auf eine schriftliche Antwort vom Bauamt, um die er bereits in der Sitzung am 05.12.2017 gebeten hat. Herr Exler verweist auf ein Urteil vom 30.03.2017, in dem die Klage von Herrn Franz abgewiesen wurde. Es wird demzufolge keine schriftliche Antwort vom Bauamt des Amtes Peitz geben.

Der Bürgermeister weist in dieser Angelegenheit darauf hin, dass Herr Franz in der GV-Sitzung am 05.12.2017 um eine schriftliche Antwort gebeten hat, die ihm seiner Meinung nach auch zusteht.

 

An den Grundstücken Hans Böttcher und Gerd Pumpa (Drachhausener Weg) ist die Straßenbeleuchtung defekt. Die Firma Gruneisen wurde bereits informiert. Leider ist bisher eine Reparatur nicht durchgeführt worden. Das Bauamt wird beauftragt in Abstimmung mit dem Gemeindearbeiter, kurzfristig einen dementsprechenden Auftrag auszulösen.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen