Beschluss:

 

 


 

Herr Kurz teilt mit, dass bei der Ortsbeiratssitzung am 18.02.2018 über den Bau des Gebäudes für einen Gemeinderaum mit integriertem Spritzenwagen diskutiert wurde.  Da sich alle Anwesenden positiv für den Bau eines Gebäudes aussprechen, wird im Anschluss diesbezüglich ein Antrag gestellt.

Frau Kallauke weist darauf hin, dass der Bereich Feuerwehr keine Gemeinde- sondern eine Amtsaufgabe sei und das Thema erst im Amtsausschuss beraten werden müsste.

 

Herr Kurz fragt nach, wer sich hinter der Interessengemeinschaft aus dem Tagesordnungspunkt 4 verbirgt.

Frau Kallauke antwortet, dass es sich um den Gewerbe-Wirtschafts-Forum e.V. handelt, welcher im Vereinsregister des Amtsgerichtes in Siegburg (NRW) eingetragen ist.

 

Weiterhin möchte Herr Kurz sowie die 7 anwesenden Schönhöher wissen, warum dieser Verein Interesse an Teerofen hat und die gesamten Gerichtskosten tragen würde.

Die Bürgermeisterin antwortet, dass der Verein sich einbringen will und weit vernetzt ist.

 

Ein Einwohner fragt nach einer rechtlichen Grundlage bzw. möchte wissen, ob ein Gutachten für den Verstoß der Baugenehmigung vorliegt oder ob es ausschließlich um die nicht eingehaltene Bauhöhe geht.

 

Frau Kallauke antwortet, dass zu dem Nachtrag der Baugenehmigung des Landkreises Spree-Neiße kein Einvernehmen der Gemeindevertretung erfolgte, da weder sie noch die Gemeindevertreter darüber informiert wurden. Somit ist der Bau, welcher in 2016 begonnen wurde, rein rechtlich nicht gedeckt. 

 

Herr Mazander merkt an, dass es um einen juristischen Effekt gegenüber dem Bauherren gehen muss und empfindet den Grund für eine Klage als nicht realistisch und möchte wissen, ob dieses Vorgehen wirklich notwendig ist.

Die Bürgermeisterin erwidert, dass die Baugenehmigung vermutlich unter falschen Voraussetzungen erfolgte, gerade weil es sich um Bauen im Außenbereich gemäß § 35 des Baugesetzbuchs handelt.

 

Frau Albrecht führt an, dass auch andere Einwohner aus Teerofen und Schönhöhe im Außenbereich bauen oder Erweiterungen vornehmen wollten und ihnen die Baugenehmigung versagt wurde. Es geht hier um Gleichbehandlung und um gleiche Voraussetzungen für alle Einwohner im Ortsteil.  

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen