Sitzung: 20.02.2018 Gemeindevertretung Tauer/Turjej
Beschluss:
Herr
Kurz teilt mit, dass bei der Ortsbeiratssitzung am 18.02.2018 über den Bau des
Gebäudes für einen Gemeinderaum mit integriertem Spritzenwagen diskutiert
wurde. Da sich alle Anwesenden positiv
für den Bau eines Gebäudes aussprechen, wird im Anschluss diesbezüglich ein
Antrag gestellt.
Frau
Kallauke weist darauf hin, dass der Bereich Feuerwehr keine Gemeinde- sondern
eine Amtsaufgabe sei und das Thema erst im Amtsausschuss beraten werden müsste.
Herr
Kurz fragt nach, wer sich hinter der Interessengemeinschaft aus dem
Tagesordnungspunkt 4 verbirgt.
Frau
Kallauke antwortet, dass es sich um den Gewerbe-Wirtschafts-Forum e.V. handelt,
welcher im Vereinsregister des Amtsgerichtes in Siegburg (NRW) eingetragen ist.
Weiterhin
möchte Herr Kurz sowie die 7 anwesenden Schönhöher wissen, warum dieser Verein
Interesse an Teerofen hat und die gesamten Gerichtskosten tragen würde.
Die
Bürgermeisterin antwortet, dass der Verein sich einbringen will und weit
vernetzt ist.
Ein
Einwohner fragt nach einer rechtlichen Grundlage bzw. möchte wissen, ob ein
Gutachten für den Verstoß der Baugenehmigung vorliegt oder ob es ausschließlich
um die nicht eingehaltene Bauhöhe geht.
Frau
Kallauke antwortet, dass zu dem Nachtrag der Baugenehmigung des Landkreises
Spree-Neiße kein Einvernehmen der Gemeindevertretung erfolgte, da weder sie
noch die Gemeindevertreter darüber informiert wurden. Somit ist der Bau,
welcher in 2016 begonnen wurde, rein rechtlich nicht gedeckt.
Herr
Mazander merkt an, dass es um einen juristischen Effekt gegenüber dem Bauherren
gehen muss und empfindet den Grund für eine Klage als nicht realistisch und
möchte wissen, ob dieses Vorgehen wirklich notwendig ist.
Die
Bürgermeisterin erwidert, dass die Baugenehmigung vermutlich unter falschen
Voraussetzungen erfolgte, gerade weil es sich um Bauen im Außenbereich gemäß §
35 des Baugesetzbuchs handelt.
Frau
Albrecht führt an, dass auch andere Einwohner aus Teerofen und Schönhöhe im
Außenbereich bauen oder Erweiterungen vornehmen wollten und ihnen die
Baugenehmigung versagt wurde. Es geht hier um Gleichbehandlung und um gleiche
Voraussetzungen für alle Einwohner im Ortsteil.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums: ……….
Davon anwesend ……
Abstimmung ……… JA- Stimmen …….. NEIN-Stimmen …… Enthaltungen