Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, dass für die Nutzung des Gebäudes Mauerstraße 14 als Vereinshaus 2 Stellplätze abzulösen sind.

 

 


 

Herr Exler erklärt die Sachdarstellung.

Der Historische Verein zu Peitz e.V. hat in den vergangenen Jahren in Eigenleistung das ehemalige Wohnhaus Mauerstraße 14 zu einem Vereinshaus umgebaut.

Die veränderte Nutzung des Gebäudes ist genehmigungspflichtig und löst einen neuen Stellplatznachweis aus.

 

Auf der Grundlage der Satzung über die Festsetzung des Stellplatzbedarfes, der Gebiets-zonen und der Höhe des Geldbetrages für die Ablösung notwendiger Stellplätze (Stellplatzsatzung) der Stadt Peitz vom 30.08.2004 sind 5 Stellplätze abzulösen.

Da der Verein die notwendigen Stellplätze auf seinem Grundstück nicht herstellen kann, ist mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit ihm zu vereinbaren, dass er seine Verpflichtung ganz oder teilweise durch Zahlung eines Geldbetrages an die Gemeinde ablöst.

Die Ablösesumme je Stellplatz beträgt 1.572,87 €.

 

Die Stellplatzsatzung eröffnet dabei in § 5, 2. Absatz folgende Möglichkeit:

„Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze ist zu mindern, wenn nach der besonderen Situation des Einzelfalls das Ergebnis im Missverhältnis zum Bedarf steht.“

Im vorliegenden Fall kann die Anzahl der abzulösenden Stellplätze gemindert werden, da eine besondere Nutzungssituation vorliegt.

 

Herr Bubner gibt den Hinweis, dass andere Vereine auch Kosten haben und diese alleine übernehmen. Er bittet die Gleichberechtigung zu den verbleibenden 36 Vereinen der Stadt Peitz zu beachten.

 

Nach kurzer Diskussion einigen sich die Fraktionen, dass 2 Stellplätze abzulösen sind.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …17…….

Davon anwesend …16…

 

Abstimmung  ……12…  JA- Stimmen   …3…..  NEIN-Stimmen    …1… Enthaltungen