Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung Peitz beschließt die Vergabe von Bauleistungen zum Rückbau der ehem. Kaufhalle Juri-Gagarin-Straße 12 an Bieter Nr. 17 mit der Nebenangebots-Summe in Höhe von 190.352,40 € -brutto-.

 

Bieter Nr. 17:

 

 


 

Herr Exler erklärt die Sachdarstellung.

Auf der Grundlage des Baugesetzbuches kann ein Eigentümer von der Gemeinde verpflichtet werden zu dulden, dass eine bauliche Anlage beseitigt wird, wenn sie Missstände oder Mängel aufweist, die auch durch eine Modernisierung oder Instandsetzung nicht behoben werden können. Dieser Tatbestand trifft hier zu.

Gegenüber dem Grundstückseigentümer wurde mit Bescheid vom 22.08.2017 eine

Duldungsverfügung über den Rückbau des ehemaligen Kaufhallengebäudes einschl. Nebenanlagen und Schleifung des Terrassenplateaus erlassen.

Die Finanzierung erfolgt über die Städtebauförderung, der kommunale Mitleistungsanteil (25%) beträgt 47.588,10 €.

 

Es erfolgt eine Diskussion zu eventuellen Schadstoffen im und unter dem Komplex.

 

Weiterhin wird über die Auf- und Abfahrt diskutiert. Herr Exler informiert, dass die neue Auffahrt hinter Uhlmanns geplant ist.

Herr Fillmer ist der Meinung, dass die neue Auffahrt vor Backerei Uhlmann errichtet werden sollte.

 

Frau Weichert-Glaser erkundigt sich, was aus der Fläche wird, wenn die Kaufhalle abgerissen ist.

Herr Exler erklärt, dass dieser Teil vorerst als Grünfläche verbleibt.

 

Nach weiteren Diskussionen soll bezüglich der Auf- und Abfahrt nochmals mit den Anliegern gesprochen werden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……17….

Davon anwesend …16…

 

Abstimmung  …12……  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …4… Enthaltungen