Beschluss:

 

 


 

Es wird darüber informiert, dass der Haushalt 2017 von der Kommunalaufsicht genehmigt wurde. Die Kopie des Schreibens der Kommunalaufsicht liegt diesem Protokoll bei.

 

Anmerkung vom Amt:

Der strukturelle Haushaltsausgleich ist für das Jahr 2023 vorgesehen, das heißt, der Haushalt für das Jahr 2023 muss ein positives Ergebnis haben.

Der gesetzliche Haushaltsausgleich ist im Jahr 2032 geplant, das heißt, durch die positiven Haushalte ab dem Jahr 2023 soll der planmäßige Fehlbedarf wieder sukzessiv abgebaut werden, so dass ab 2032 wieder Rücklagen erwirtschaftet werden können. Dieser Sachverhalt ist im Haushaltssicherungskonzept unter Punkt 2.2 (auf Seite 5) aufgeführt, diskutiert und beschlossen wurden. Die Genehmigung der Kommunalaufsicht wurde nur erteilt u.a. unter der Auflage, dass diese Ergebnisentwicklung auch umzusetzen ist.

 

Es wird mitgeteilt, dass am 25.10.2017 die TÜV-Kontrolle der Spielplätze ansteht. Geplant ist um 16.00 Uhr den Kita-Spielplatz, sowie um 17.00 Uhr den öffentlichen Spielplatz zu begutachten.

 

Frau Appelt legt eine Übersicht zum Innenausbau des Begegnungszentrums vor. Sämtliche aufgeführte Maßnahmen für 2017 wären noch im Budget vorhanden und könnten ausgeführt werden. Herr Woitow teilt mit, dass über das Ordnungsamt (Hr. Blümel) stabile kunstlederbezogene Stühle für 28,00 € pro Stück bestellt werden könnten. Der Punkt „Der Tisch der Sorben“ sei bereits umgesetzt. Der Ausbau der Ferienwohnungen wird sich verzögern, da nun der Umbau Kita prioritär ist.

 

Frau Appelt bittet die Gemeindevertretung um Abstimmung zu den geplanten Vorhaben für 2017 gemäß der Vorlage.

 

 

Abstimmung:

Ja 8

Nein 0

Enthaltung 0

 

Zur Frage nach dem Mähen der Rasenflächen vor dem Grundstück hinter dem GKZ (Fam. Lottra) weist Herr Woitow darauf hin, dass lt. Gemeindeordnung die Fläche vor dem eigenen Wohngrundstück bis hin zur befestigten Fahrbahn selbstständig sauber gehalten werden muss. Eine Mahd der Fläche muss also durch Fam. Lottra selbst erfolgen.

 

Herr Woitow berichtet, dass am 20.01.2018 im Begegnungszentrum die Vogelhochzeit stattfinden soll. Am selben Abend soll im GKZ der Maskenball stattfinden. Zwei Veranstaltungen an einem Abend sollten vermieden werden.

 

Es wird nun darüber abgestimmt ob der Sportverein am 20.01.2018 im GKZ den Maskenball durchführen darf.

 

Abstimmung:

Ja 2

Nein 6

Enthaltung 0

 

Es wird darum gebeten, dass das Amt Peitz dies dem Sportverein (Hr. Konzack) mitteilen soll.

 

Es wird darüber informiert, dass das Landesamt für Straßenwesen vorerst das Notwendigste bei der Einfahrt Aue erledigt hat. Das Landesamt hat zurzeit kein Geld und daher wird eine komplette Ausbesserung der Einfahrt erst in den kommenden Jahren erfolgen können.

 

Weiterhin gibt es die Info, dass der Gewährleistungszeitraum für die Risssanierung im OT Heide abgelaufen ist. Unter den Rissen befinden sich Hohlräume und Schollen brechen heraus.

Zudem muss der Bereich von der Landesstraße am Ortseingang bis Kreuzung Heide/Dorfstr. Dringend erneuert werden.

 

Es wird noch einmal darauf hingewiesen, dass bei der kommenden Einwohnerversammlung konkrete Zahlen auf den Tisch kommen sollen. Einnahmen und Ausgaben für das Begegnungszentrum, Kosten für die Kita (auch aus den vorherigen Baumaßnahmen), Bewirtschaftungskosten sämtlicher Gebäude der Gemeinde. Ebenso soll über die Weiterführung der Gaststätte informiert werden, sowie über das Thema Kündigungen der Kita-Erzieherinnen.

 

Herr Balisch behauptet dass die Gemeinde jährlich 30 – 35T € Kostenzuschuss zum Gemeindekulturzentrum gibt. Die Bürger würden falsch informiert werden bzw. ihnen würden falsche Tatsachen vorgelegt werden. Er fragt den Bürgermeister, ob er schon Post vom Landrat erhalten hat.

 

Anmerkung des Amtes: Die Planansätze belaufen sich im Jahr 2017 auf 15.800 € Erträge sowie 24.600 € Aufwand. Damit ergibt sich ein Saldo (Zuschuss) i. H. v. 8.800 €. Die tatsächlichen Gesamtergebnisse der Vorjahre liegen allerdings mit -4.893,36 € in Jahr 2015 und -3.537,75 € im Jahr 2016 noch deutlich darunter.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen