Beschluss:

 

 


Frau Donath informiert die Anwesenden über den Entwurf zum Grünordnungsplan für den B-Plan „Wohnbebauung am Hammergraben“.

Um die Erschließung und eine Wohnbebauung zu ermöglichen, sind zahlreiche Baumfällungen erforderlich. Dafür sind Ersatzpflanzungen zu schaffen.

Als Ersatz für notwendige Fällungen sind 96 Bäume mit einem Stammumfang von 10 - 12 cm oder 32 Bäume mit einem Stammumfang von 16 - 18 cm zu pflanzen einschl. Fertigstellungspflege im 1. Jahr und die Entwicklungspflege vom 2. bis 4. Jahr.

Da im Plangebiet Ersatzpflanzungen nur bedingt möglich sind, müssen Standorte im Stadtgebiet zur Verfügung gestellt werden.

Die Ersatzpflanzung kann auch als Bürgschaft oder als Geldbetrag hinterlegt werden.

 

Für die Durchführung der Ersatzpflanzung ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Peitz abzuschließen, der Bestandteil des B-Planes sein wird.

 

Es wird diskutiert.

 

Herr Fillmer spricht zum wiederholten Male die Schaffung eines Baumbeauftragten sowie die Erstellung einer Baumschutzsatzung für die Stadt Peitz/ Amt Peitz an und kritisiert die Auflagen der Unteren Naturschutzbehörde.

 

Frau Donath weist darauf hin, dass für den B-Plan ein Grünordnungsplan zu erarbeiten ist, der eine Berechnung von Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen enthält. Die Planung ist durch den Investor beauftragt worden. Die untere Naturschutzbehörde gibt im Rahmen des Aufstellungsverfahrens eine Stellungnahme ab.

 

Der BVUA beauftragt die Verwaltung, dem Investor Ersatzflächen für die Pflanzung der Bäume anzubieten.

 

Der entsprechende städtebauliche Vertrag ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen

 

Mit Abschluss dieses Vertrages kann der Entwurf zum Bebauungsplan mit dem dazugehörigen Grünordnungsplan (GOP) abschließend bearbeitet werden.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen