Beschluss:

 

 


Frau Donath erläutert den Anwesenden die geplante Aufgabenstellung für das Vorhaben.

Für die Neugestaltung des Parkplatzes an der Gubener Straße wurde bereits 2007 ein erster Vorentwurf erstellt, der jetzt weiter zu entwickeln ist.

Das zur Verfügung stehende Grundstück hat eine Größe von ca. 1.300 qm.

 

Die vorhandene Mauer und die auf dem Grundstück befindlichen Nebengebäude müssen zurückgebaut werden. Die Nebengebäude auf den benachbarten Grundstücken sind zu sichern. Für das Grundstück Lutherstraße 1 ist eine Einfriedung mit einer Zufahrt vorzusehen.

Es sollten Stellflächen für PKW, Motorräder und Fahrräder eingerichtet werden. Bepflanzungen sollen als Schattenspender und Aufwertung des Platzes dienen.

 

Vorgeschlagen werden die Anlage eines Fuß- und Radweges von der Lutherstraße zur Mauerstraße und einer Baumreihe entlang der Gubener Straße. Im südlichen Bereich (Kreuzungsbereich Lutherstraße/ Gubener Straße), dem Standort des Erdbeer-Kiosks, könnte ein Aufenthaltsbereich angelegt werden.

Weiterhin sind die Entwässerung der Flächen, die Beleuchtung sowie die Markierungen und Verkehrszeichen zu planen. Bänke, Papierkörbe und eine Ladestation für E-Bikes sollen den Platz ergänzen.

 

Die Maßnahme könnte 2018/19 realisiert werden. In Abhängigkeit von der Haushaltsplanung und den zur Verfügung stehenden Fördermitteln kann 2018 die Planung erfolgen sowie die Ausschreibung der Bauleistung vorbereitet werden, sodass 2019 die Bauausführung erfolgen kann.

 

Es wird diskutiert.

 

Zu dem Hinweis von Frau Donath -Kauf einer Garage- wird im nichtöffentlichen Teil beraten.

 

Herr Fillmer gibt den Hinweis, sämtliche Flächen, die für Stellplätze geschaffen werden könnten, zu nutzen.

 

Herr Bothe gibt den Hinweis, die Ladestationen in der Innenstadt zu errichten und mehr Bäume zu pflanzen.

 

Herr Fillmer gibt den Hinweis zu prüfen, die Ladestation für E-Bikes sowie den Standort für den Kiosk zwischen Rathaus und Kirche zu errichten.

 

Frau Donath weist darauf hin, dass von Seiten des Fördermittelgebers bei der Neugestaltung von Plätzen Anforderungen speziell für den Ausbau von Elektromobilität bestehen und sich dafür ein Standort im Bereich des Parkplatzes befinden muss.

 

Der Bauausschuss empfiehlt, die Planung in Auftrag zu geben.

Nach Ausarbeitung des Vorentwurfes mit den v.g. Hinweisen ist dieser dem BVUA vorzustellen.

   


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen