Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Teichland beschließt die Satzung der Gemeinde Teichland über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung).

 

Die Übersicht zur funktionellen Gliederung des Straßennetzes ist schnellstmöglich zu erstellen.

 


Herr Groba übergibt das Wort an Frau Blümel. Frau Blümel führt aus:

 

-Das Datum in der Präambel ist auf den 05.09.2017 zu ändern.

 

-Eine rückwirkende Erhebung von Beiträgen ist durch die Festsetzung des Inkrafttretens der Satzung ausgeschlossen.

 

-Auf Seite 2 und 3 der Satzung wurden kleine Präzisierungen vorgenommen. Die Seiten sind entsprechend auszutauschen.

 

Frau Blümel weist darauf hin, dass ein Straßenverzeichnis mit einer Übersicht zur Klassifizierung / funktionellen Gliederung der Straßen zur Rechtswirksamkeit der Satzung nicht erforderlich ist. Im Falle möglicher Unstimmigkeiten unterstützt eine ordnungsgemäße Klassifizierung jedoch die Forderungen der Gemeinde.

 

Frau Schuppan:

-Die Klassifizierung der Straßen soll für alle Gemeinden in Auftrag gegeben werden (Peitz und Heinersbrück bereits erfolgt). Hierfür sind vielfältige Grundlagen zu beachten. Die erforderlichen Mittel sollen im Amtshaushalt eingestellt werden.

 

Nach umfangreicher Diskussion ist sich die Gemeindevertretung darüber einig, die Satzung zu beschließen.

 

Sobald die Übersicht zur funktionellen Gliederung des Straßennetzes vorliegt, ist diese der Gemeindevertretung vorzulegen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   11

Davon anwesend:   9

 

Abstimmung:   9 - JA- Stimmen, 0 - NEIN-Stimmen, 0 - Enthaltungen