Beschluss:

 

 


Frau Kallauke informiert, dass in ihrer Sprechstunde schon mehrmals ein Bürger vorsprach, welcher sich über die unzureichende Regenentwässerung vor seinem Grundstück beschwerte. Durch die höher liegende Regenentwässerung der angrenzenden Straße läuft das Wasser direkt in seine Einfahrt und Garage. Sein Grundstück ist nicht direkt an die öffentliche Regenentwässerung angeschlossen.

Eine Spülung der öffentlichen Entwässerung erfolgte bereits vor kurzem. Seitdem gab es vorerst keine Probleme mehr.

Um zukünftig zu verhindern, dass wieder Wasser in die Einfahrt fließt, bitte der Bürger die Gemeinde um eine Lösung.

Möglich wäre zum Beispiel ein Sickerschacht im Grünstreifen. Dies lehnt der Bürger jedoch ab, weil er fürchtet, dass seine Zaunanlage dadurch instabil wird.

Eine weitere, jedoch kostenintensivere Möglichkeit wäre die Installation einer Rinne vor dem Grundstück.

 

Herr Exler weist darauf hin, dass für die Gemeinde keine Verpflichtung besteht, hier Abhilfe zu schaffen. Er erinnert an den Gleichberechtigungsgrundsatz.

 

Nach einiger Diskussion entscheidet man sich gegen die Installation der Rinne.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen