Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Der Amtsausschuss beschließt die Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Amt Peitz und dem Amt Burg (Spreewald), der Stadt Drebkau und den Gemeinden Kolkwitz und Neuhausen/Spree zur Wahrnehmung der örtlichen Rechnungsprüfung durch das Amt Peitz. Die vorliegende Fassung wird um die folgende Anmerkung ergänzt. Ergeben sich neue gesetzliche Rahmenbedingungen ist die Vereinbarung entsprechend anzupassen. Dieser Ergänzung erfolgt im §7 der Vereinbarung.

 


 

Frau Hölzner informiert zum Sachverhalt.

Die bisherige Vereinbarung zum RPA war bisher nur bis Ende 2017 geregelt. Die neue  öffentlich rechtliche Vereinbarung läuft nun auf unbestimmte Dauer mit einer erstmaligen Kündigungsmöglichkeit Ende 2023. Die Kosten werden gesplittet. Zum einen gibt es einen festen Kostenanteil von 20%. Dieser wird einwohnerabhängig umgelegt.  Die weiteren 80% der Kosten werden über den Stundenverrechnungssatz abgegolten. Die Kosten sind alle 3 Jahre neu zu kalkulieren.

Von Herrn Teuscher kommt die Frage danach, ob das eigene RPA eine günstigere Lösung gegenüber der alten Praxis mit der Prüfung durch den Kreis ist.

Frau Hölzner verweist darauf, dass man die Kosten nur bedingt gegenüberstellen kann, da diese abhängig von dem erteilten Prüfauftrag sind. Die Stundensätze sind ähnlich. Der Vorteil der eigenen Lösung besteht vor allem darin, dass die Prüfung zeitnah erfolgen kann. Das RPA des Landkreises war aufgrund der Vielzahl der Aufträge gar nicht mehr in der Lage, die geforderten Prüfungen zeitnah anzusetzen. Von Herrn Fillmer kommt der Einwand, dass sich mit der Kreisgebietsreform 2019 auch die Aufgaben des Kreises etc. verschieben und aus diesem Grund hält er die erstmalige Kündigungsfrist im Jahr 2023 als zu weit gefasst. Dem gegenüber steht nach Auffassung von Herrn Sonke jedoch die bessere Plansicherheit für das Amt Peitz, die mit der Kündigungsfrist ab 2023 verbunden ist.  Im weiteren Diskussionsverlauf geht es darum, dass die Vereinbarung anzupassen ist, wenn sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern. Der Beschlussvorschlag wird  dahingehend angepasst.


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   18

Davon anwesend 17

 

Abstimmung  15  JA- Stimmen                  1  NEIN-Stimmen             1 Enthaltungen