Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Peitz beschließt den Ausbau des Gehweges Friedensstraße und die Asphaltdeckenerneuerung mit folgendem Ausbauprogram:

-          Entsprechend dem Beschluss der Abschnittsbildung ( Vorlage Nr.: SP/BA/179/2017) der beschlossene Abschnitt, siehe Anlage ( Lageplan hervorgehobener Bereich)

-          Rückbau der vorhandenen Gehwegplatten inkl. Kiesunterbett und Borden

-          Einbau von Schottertragschicht 0/32  // Pflasterbett // 8cm Betonpflaster

( Rechteck Grau)

-          Asphaltseitiger Einbau eines Rundbordes // Tiefbord auf der anderen Seite des Gehweg

-          Gehwegbreite wie vorhanden.

-          Punktuelle Verbesserung der Tragfähigkeit im Asphaltbereich

(nicht umlagefähig)

-          Asphaltdeckenerneuerung (nicht umlagefähig)

 

 

 


 

Herr Exler erklärt die Sachdarstellung.

Durch den Bauausschuss am 15.05.2017 wurde festgelegt, die Oberflächensanierung der Asphaltdecke sowie den grundhaften Ausbau des Gehweges inkl. Regenwasserableitung in zwei Abschnitten in den Jahren 2017 und 2018 durchzuführen.

Das Bauprogramm ist die Voraussetzung für die Erhebung von Beiträgen. Durch das Ausbauprogramm wird der beitragsfähige Aufwand konkretisiert.

Der betreffende Gehweg ist straßenbegleitend und dient zur sicheren Benutzung für die Fußgänger.

 

Herr Chrobot erkundigt sich, wie der zukünftige Fußweg zur Fahrbahn abgegrenzt werden soll.

Herr Fillmer erklärt, dass ein kleiner Rundboard, wie bei der Frankfurter Straße, gesetzt wird. Der Bürgersteig ist befahrbar (Ausweichmöglichkeit)

Herr Chrobot erklärt weiterhin, dass er damals mit Zustimmung der Stadt die Einfahrt selber gepflastert hat und fragt an, ob das so bleiben kann und angepasst wird.

Herr Exler erklärt, dass die Einfahrten angepasst werden. Näheres wird entsprechend in der Anliegerversammlung geklärt.

Herr Chrobot verweist auf die Trinkwasserleitung, die quer durch die Grundstücke geht und regt deren Umverlegung im Rahmen der Gehwegsanierung an.

 

Herr Walter fragt an, ob man bei den Gartenanlagen die Zufahrten rollstuhlgerecht gestalten kann.

Herr Fillmer erklärt, dass die Gartenanlagen Pachtgärten sind und dafür der Pächter zuständig ist.

 

Frau Leschniewski erkundigt sich, ob der Ausbau des Gehwegs ein grundhafter Ausbau oder eine Instandhaltungsmaßnahme ist.

Herr Exler erklärt, dass der Ausbau des Gehwegs ein grundhafter Ausbau ist.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …17…….

Davon anwesend …15…

 

Abstimmung  …15……  JA- Stimmen   …0…..  NEIN-Stimmen    …0… Enthaltungen