Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Die Gemeindevertretung Teichland beschließt die Änderung der Innenbereichssatzung für den Ortsteil Bärenbrück.

Für das Verfahren zur Satzungsänderung ist das Planungsbüro Wolff, Bonnaskenstraße 18/19 in 03044 Cottbus zu binden.

 

 


Es wird darauf hingewiesen, dass das Datum in der Beschlussvorlage (Überschrift) auf das Jahr 2017 korrigiert werden muss.

 

Des Weiteren ist das Thema in der Beschlussvorlage zu berichtigen: Beschluss zur Änderung der Innenbereichssatzung für die Gemeinde Teichland, OT Bärenbrück.

 

Herr Exler erläutert noch einmal die Beschlussvorlage. Grundsätzlich sind verschiedene Möglichkeiten zur Erweiterung der Innenbereichssatzung denkbar. Die Beauftragung eines Ingenieurbüros ist erforderlich.

 

Herr Groba bittet die Antragsteller des Vorbescheides (sh. TOP 5) um Zuarbeit der tatsächlich benötigten Grenzen.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   11

Davon anwesend:   11

 

Abstimmung   11 - JA- Stimmen, 0 - NEIN-Stimmen, 0 - Enthaltungen