Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

 


 

Frau Lichtblau erklärt anhand einer Präsentation, die sie jedem Abgeordneten zur Verfügung gestellt hat, den Haushalt 2017 der Stadt Peitz. Gleichzeitig erhält jedes Ausschussmitglied eine Übersicht über die Kostenstelle „Kita Sonnenschein“ von den Jahren 2016 und 2017 aus dem Amtshaushalt.

 

Im Einzelnen erläutert sie den Ergebnishaushalt mit wesentlichen Positionen in den Erträgen und Aufwendungen.

Insgesamt ergibt sich ein Gesamtfehlbetrag im Haushalt 2017 in Höhe von 766,6 T€.

 

Im Ertragsbereich wird in der Position „Steuern und ähnliche Abgaben“ ein Plus von 358,0 T€ ausgewiesen. Einen wesentlichen Anteil hat dabei die Gewerbesteuer.

In der Position 2 „Zuweisungen und allg. Umlagen“ wird insgesamt ein geringerer Betrag in Höhe von 98,1 T€ ausgewiesen. Dabei ist zu vermerken, dass hier beachtliche Zuweisungen vom Bund und Land in 2016 enthalten waren und damit eine Reduzierung dieser Position im neuen Jahr bewirken. Gleichzeitig ist die Reduzierung der Aufwandsposition in diesem Zusammenhang zu beachten. Im Gegenzug erhöhen sich die Schlüsselzuweisung vom Land gegenüber dem Vorjahr um 521,0 T€ sowie die Erträge aus Sonderposten um 186,2 T€.

 

Im Aufwandsbereich sind in der Position 13 „Sach- und Dienstleistungen“ verminderte Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr von 693,8 T€ geplant. Wesentlich ist hierbei die bereits unter den Erträgen aufgezeigte Entwicklung aus der Städtebausanierung zu nennen. Dem gegenüber sind höhere Unterhaltungskosten für Straßen in Höhe von 90,0 T€ geplant. Der Aufwand der Abschreibung erhöht sich um 226,9 T€ sowie die Transferaufwendungen um 327,7 T€.

Auf die städtebauliche Sanierung geht Frau Lichtblau sehr detailliert ein. Neben den neu geplanten Maßnahmen erläutert sie das voraussichtliche Ergebnis 2016.

Äußerst kritisch bewertet sie die Entwicklung des Ergebnishaushaltes. Das strukturelle Defizit beträgt 896,6 T€. Mit den Fehlbeträgen des Vorjahres wird insgesamt ein Verlust in Höhe von 1.449,4 T€ ausgewiesen, der sich im Finanzplanungszeitraum 2020 nach derzeitigem Planungsstand auf 4.673,9 T€ erhöht.

Danach werden die investiven Maßnahmen erläutert. Insgesamt ergibt sich ein Zuschussbedarf von 92,1 T€, der durch einen kommunalen Kredit ausgeglichen werden soll.

Die liquiden Mittel bewegen sich Ende 2017 auf einen Stand von – 2.398,9 T€. Im Jahr 2020 ergibt sich ca. ein Minus von 6.395,0 T€.

 

Thematisiert wird jetzt die offene Frage der Annahme der Bedarfszuweisung aus dem Ausgleichsfonds in Höhe von 904,3 T€ vom Land. In der letzten Stadtverordnetenversammlung wurde das Anhörungsschreiben an alle Abgeordneten übergeben. Bis zum 30.01.17 muss sich die Stadt Peitz bekennen, ob sie die Bedarfszuweisung annimmt oder nicht. Dazu ist es erforderlich, die in diesem Zusammenhang erteilten Auflagen zu erfüllen. Dazu gehören z.B. die Anhebung der Grundsteuer B auf 394 v.H., die Aktualisierung aller Satzungen und Entgeltordnungen, die älter als zwei Jahre sind (Termin 30.06.17) sowie die Senkung der freiwilligen Leistungen gemäß haushaltsrechtlichen Vorgaben.

 

Eine rege Diskussion schließt sich an.

 

Im Anschluss macht Frau Lichtblau folgende Vorschläge für Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes.

  1. Anhebung der Grundsteuer B auf 394 v.H. (41,0 T€/Jahr)
  2. Aufnahme der Ertragsposition „Ablösung des zinslosen Darlehens der WBVG“ ca. 30,0 T€/Jahr
  3. Erhöhung der Ertragsposition Gewerbesteuer durch höhere Einnahmen

 

Herr Krakow fasst die genannten Punkte nochmal zusammen und bekräftigt, dass die Überarbeitung der Gebührensatzungen kontinuierlich erfolgen soll. Damit sind die Voraussetzungen geschaffen, um die Bedarfszuweisung vom Land abzufordern. 

 

Aufgrund des Zeitfortschrittes macht Herr Fillmer den Vorschlag, die Aufwandspositionen der einzelnen Kostenstellen in einer gesonderten kleinen Arbeitsgruppe zu prüfen.

Dieser Vorschlag wird angenommen.

Bereit erklären sich die Mitglieder des Hauptausschusses Herr Fillmer, Herr Bubner und Herr Krakow. Außerdem wird Herr Chrobot um entsprechende Teilnahme gebeten.

 

Termin 15.02.2017

Die nächste SVV findet am 15.03.17 statt.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen