Beschluss:

 

 


Herr Fort fragt, wie bei Anliegerpflichten von nicht Ortsansässigen verfahren wird. Er könnte sich vorstellen, dass die Gemeinde gegen Bezahlung entsprechende Leistungen übernimmt. Frau Hölzner verneint diese Möglichkeit. Es wird entsprechend der Ordnungsbehördlichen Verordnung des Amtes Peitz wie mit Ortsansässigen verfahren

Es wird vorgeschlagen, bei Anhörungen an Auswärtige auch auf Firmen hinzuweisen, die entsprechende Leistungen anbieten.

Für das Mietshaus in Grießen Dorfstraße 42 fragt Herr Fort nach den Leistungen, die die Mieter laut Mietvertrag zu erbringen haben..


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen