Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Peitz beschließt  die Bereitstellung einer außergewöhnlichen finanziellen Summe (ca. 25.000 €) zur Instandsetzung der Heizungsanlage für das Objekt Unterkunft WERG e.V. / Flüchtlingsunterkunft August Bebel Str. 29 in 03185 Peitz. Die  Amtsverwaltung  wird beauftragt, bis zur nächsten Amtsausschusssitzung die Möglichkeiten einer Förderung oder anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten zu prüfen und darüber zu berichten.


Herr Exler gibt einige kurze Ausführungen, die die Amtsverwaltung bewogen haben, hier diesen Beschlussantrag vorzubringen.

Am 16.09. 2016  wurde im Gebäude August Bebel Straße 29 (ehemaliges Amtsgericht) ein Defekt an der Kesselanlage festgestellt. Eine entsprechende Prüfung durch Fachfirmen hat ergeben, dass der Defekt nicht mehr reparabel ist. Die entsprechenden defekten Teile im Brenner- und Steuerungsbereich sind bereits seit 9 Jahren nicht mehr lieferbar.

Die gültigen Pachtverträge für den WERG e.V. und die Flüchtlingswohnungen bestehen ab Oktober, aber die Stadt als Verpächter kann aufgrund des Defektes keine Wärme für die Wohnungen und die anderen Bereiche liefern.

Eine erste Kostenschätzung für eine neue Anlage hat eine Bruttosumme von ca. 24.000 € ergeben.  Da kurzfristig eine Entscheidung herbeizuführen ist, werden auch zeitnah verschiedene Angebote eingeholt. Wenn die Finanzierung gesichert ist, kann bis ca. Ende Oktober die Wärmelieferung gewährleistet werden.

Der Antrag wird an das Amt gestellt, da der WERG e.V. und auch die Flüchtlingsbetreuung und Unterbringung eine Aufgabe des gesamten Amtes darstellt, auch wenn sie in städtischen Räumlichkeiten stattfindet. Die Stadt Peitz kann diese Finanzen nicht allein aufbringen.

 

Herr Krakow gibt einige Ausführungen zur Situation der Tafel Peitz, die ca. 290 hilfsbedürftige Personen betreut sowie zur Situation der Flüchtlingsfamilien insbesondere kinderreicher Familien. Beides machte den Ausbau des alten Amtsgerichtes notwendig.

 

Auch Frau Lichtblau als Kämmerin verweist darauf, dass es sich hier um eine außergewöhnliche Aufwendung handelt, die keiner planen konnte.

 

Herr Fillmer merkt an, dass ohne die Flüchtlingsproblematik der Ausbau des alten Amtsgerichtes  nicht notwendig gewesen wäre und dass die Unterbringung der Flüchtlinge eigentlich eine Aufgabe des ganzen Amtes ist.

 

Die weitere Diskussion zeigt die Bereitschaft und das Verständnis dafür, dass eine Lösung schnellstens zu realisieren ist. Herr Sonke regt an zu prüfen, inwieweit doch eine anteilige Kostenübernahme über den Landkreis oder direkt über das Land  möglich ist.

Ein Beschluss sollte dahin gehen, die Kosten vorzufinanzieren, ähnlich einem Darlehen.

 

Herr Exler verweist darauf, dass die Regularien für den Erhalt der Förderfähigkeit der Maßnahme mit Ausschreibung usw. eingehalten werden.  Es sollen auch noch die Fördermöglichkeiten über den WERG e.V. geprüft werden.

 

Herr Fillmer bittet auch darum, den Gasversorger hinsichtlich der Möglichkeiten der Umrüstung der Heizungsanlage und entsprechenden Finanzierungsmodellen zu befragen.

 

Aufgrund der Dringlichkeit der Maßnahme zeigt Herr Exler an, dass hier zur Vergabe eine Eilentscheidung zu treffen ist.


 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   …17…….

Davon anwesend …16…

 

Abstimmung  …14……  JA- Stimmen   …1…..  NEIN-Stimmen    …1… Enthaltungen