Beschluss:

 

 


Herr Groba gibt eine kurze Einleitung zum Thema. Er übergibt das Wort an Frau Lichtblau.

 

Frau Lichtblau führt aus:

 

Mit Datum vom 29.04.2016 wurde durch das Amt Peitz ein Antrag auf Gewährung einer Zuweisung aus dem Ausgleichsfonds an das Ministerium des Inneren des Landes Brandenburg gestellt.

 

Mit diesem Antrag wurden die finanzielle Lage der Gemeinde und auch die Ursachen eindringlich dargelegt.

 

-HH 2013 und 2014 können voraussichtlich ausgeglichen werden

-voraussichtliches HH Ergebnis in 2015, -4.655,2 TEUR aufgrund der Rückzahlung der Gewerbesteuern

-Planung HH 2016 strukturelles Defizit von 12.500,0 TEUR, das mittels Rücklage auf -10.561,5 TEUR reduziert werden kann

 

Die Rückzahlungsforderungen der Gewerbesteuern konnten in diesem Ausmaß nicht vorausgesehen werden.

 

-Rückzahlung für 2014, 5.842,4 TEUR

-Rückzahlung für 2015, 3.136,1 TEUR (unter Berücksichtigung der Absetzung von 3.139,9 TEUR in 2015)

 

-für 2016 Absetzung der geleisteten Vorauszahlungen in Höhe von 3.136,1 TEUR

 

Zwischenzeitlich liegen weitere Bescheide mit Rückforderungen für 2005, 2006 und 2009 mit einer Gesamthöhe von 625,6 TEUR vor.

Insgesamt liegt das Defizit bei 15.880,1 TEUR.

 

Nach einer vorsichtigen Hochrechnung für 2016 könnte ein Einsparpotential im Ergebnishaushalt von 1.500,0 TEUR erzielt werden.

 

Situation im Finanzhaushalt:

-fortgeschriebener Finanzmittelbestand zum Jahresende 2016, -11.934,6 TEUR, einschl. kommunalem Kredit in Höhe von 900,0 TEUR

-Defizit im Finanzplanungszeitraum in Höhe von 16.787,7 TEUR

 

Zum Antrag liegt dem Amt nunmehr ein vorläufiges Schreiben vom Ministerium des Innern und für Kommunales vom 02.09.2016 vor, welches an alle Gemeindevertreter verteilt wurde.  Das Schreiben ist noch nicht im Original im Amt eingegangen.

 

Die darin ausgewiesene Bedarfszuweisung in Höhe von 842.311,00 EUR liegt weit unter der erhofften Zuweisung und ist des Weiteren an erhebliche Auflagen geknüpft.

 

Herr Groba verliest das Schreiben vom Ministerium des Inneren und für Kommunales vom 02.09.2016.

 

Es bestehen unterschiedliche Auffassungen der Gemeindevertreter zu der Frage, ob die Bedarfszuweisung angenommen oder von vornherein abgelehnt werden soll.

 

Im Anschluss erfolgt eine Diskussion zu den erteilten Auflagen mit folgenden Ergebnissen:

 

Punkt 4.1

Die Hebesatzänderung für die Grundsteuer A und B soll wie vorgesehen umgesetzt werden (Gewässerumlage soll zukünftig Bestandteil sein, demzufolge wird der Hebesatz höher).

 

Punkt 4.2

Übersicht ist zu erstellen. Anhand dieser Übersicht können weitere Entscheidungen getroffen werden.

(bei Straßenreinigung und Winterdienst schwierige Strukturen aufgrund der Verflechtung von Kreis-, Landes- und Gemeindestraßen).

 

Punkt 4.3

Nach derzeitigem Kenntnisstand kann durch die Übernahme der Kita in das Amt kein Einsparpotenzial erzielt werden.

Eine Übernahme des Bauhofes ist nicht möglich, da hier Bereitschaft bei 2 Gemeinden bestehen müsste. Es würden Mehrkosten für die Gemeinde über die Amtsumlage entstehen.

 

Punkt 4.4

Frau Lichtblau erläutert, dass die freiwilligen Leistungen derzeit bei ca. 746,0 TEUR    liegen. Eine Reduzierung auf ca. 35.200,00 EUR ist vorerst nicht zu realisieren.

Es ist zu prüfen, inwieweit freiwillige Leistungen in die Stiftung eingebracht werden können. Prüfung der Übergabe bestimmter Gebäude, z.B. der Gemeindehäuser, in andere Trägerschaften etc.

 

Punkt 4.5

Ein Verkauf wird nicht favorisiert. Fraglich ist auch, ob überhaupt ein Käufer gefunden werden kann. Verkauf nur nach Gutachten.

Überarbeitung vertraglicher Bestandteile, Reduzierung der Einnahmen in Verrechnung erforderlicher Aufwendungen für Reparaturen etc.

 

Punkt 4.6

Die Stiftung übernimmt bereits eine Vielzahl von freiwilligen Leistungen. Weitere Möglichkeiten sind zu prüfen. Es wird keine Vereinbarung über finanzielle Unterstützung der Gemeinde aus Erträgen der Stiftung geben.

 

Punkt4.7

Die Kalkulation der Friedhofsgebühren ist zu prüfen. Eine Anpassung war schon geplant und wird nach erfolgter Kalkulation der GV zum Beschluss vorgelegt.

 

 

Grundsätzlich ist man sich darüber einig, dass in der Gemeinde ein Umdenken erforderlich ist, womit bereits begonnen wurde. Jedoch sind die Auflagen in der vorliegenden Form und im vorgegebenen Zeitrahmen kaum zu erfüllen.

 

Hier bedarf es einer weiterführenden Abstimmung mit dem Ministerium des Inneren um über Möglichkeiten zeitlicher und inhaltlicher „Spielräume“ zu beraten.

 

Hierzu soll unter anderem im Oktober ein erneutes Gespräch mit Frau Penzenstadler-Hennig sowie Frau Hölzner und Frau Lichtblau stattfinden.

 

Weiterhin ist ein Termin mit Herrn Woidke zu vereinbaren.

 

Des Weiteren sind alle Möglichkeiten im Rahmen der Stiftung zu prüfen, um die Gemeinde zu entlasten.

 

 

 

 

Herr Groba schließt um 21.20 Uhr die Sitzung.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen