Beschluss:

 

 


 

Frau Lichtblau erläutert die Rechtslage. Nach jeder Kommunalwahl ist der Aufsichtsrat (AR) neu zu wählen. Ursprünglich war geplant, da der Gesellschaftervertrag zu diesem Zeitpunkt in Überarbeitung war, mit der Neuwahl zum AR zu warten, bis der neue Vertrag überarbeitet vorliegt. Da die Bestätigung des überarbeiteten Gesellschaftsvertrages immer noch nicht von allen Gremien erfolgt ist, hat der Aufsichtsratsvorsitzende daraufhin gewiesen, die Wahl des Aufsichtsrats vorsorglich und unabhängig davon vorzunehmen, um Rechtssicherheit zu schaffen.

 

Derzeitig gehören dem Aufsichtsrat 7 Mitglieder an. Peitz besitzt 3 Plätze im AR. Gemäß Kommunalverfassung ist der Hauptverwaltungsbeamte bzw. eine von ihm beauftrage Person per Gesetz festgelegt, zwei weitere Mitglieder sind durch die SVV zu wählen. Zur Zeit vertreten die Stadt Peitz der Steuerberater Herr Gargula (gleichzeitig AR-Vorsitzender) und der Stadtverordnete Herr Chrobot.

 

Herr Krakow kritisiert die Vertretung des Herrn Gargula im Aufsichtsrat. Solange er in der SVV ist hat er Herrn Gargula nicht ein einziges Mal in der SVV gesehen.

 

Herr Fillmer ist der Meinung, dass der Bürgermeister und ein weiterer Vertreter der Stadt dort Mitglied sein sollten. Seiner Meinung nach sollte heute eine Wahl durchgeführt werden. Er schlägt für die Fraktion  SPD/DIE LINKE Herrn Krakow als Bürgermeister und Herrn Walter als Vertreter der Stadt vor.

 

Herr Chrobot weist darauf hin, dass damals Herr Gargula maßgeblich auf Vorschlag von Herrn Dr. Odendahl in den Aufsichtsrat gewählt wurde. Gemäß dem alten und zur Zeit noch gültigen Gesellschaftervertag ist geregelt, dass die Funktion des Aufsichtsratsvorsitzenden nach § 8 Abs. 2 Satz 2 Spiegelstrich 2 zwingend durch sachkundige Personen (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) auszuüben ist. Diese Person darf zudem nicht Mitglied der Kommunalvertretung oder der Kommunalverwaltung sein. Dieser Tatbestand müsste eigentlich allen Stadtverordneten, die mindestens seit 2008 Mitglied des SVV sind, bekannt sein. Als zweites Mitglied wurde damals Herrn Neumann im Einvernehmen mit der SPD in den AR gewählt und mit dessen Ausscheiden Herr Chrobot nachgewählt.

 

Herr Bothe gibt zu bedenken, dass mit dem Ausscheiden von Herrn Gargula aus dem Aufsichtsrat gleichzeitig der Vorsitz durch ihn nicht mehr gegeben ist. Durch seine langjährige Erfahrung wäre das ein Rückschlag für den gesamten Aufsichtsrat.

 

Es erfolgt eine Diskussion, ob nach der alten Fassung des Gesellschaftervertrages oder nach der neuen Fassung gewählt werden soll. Auch wird hinterfragt, ob über das Prozedere schon mit Herrn Gargula gesprochen wurde.

 

Frau Lichtblau erklärt, dass der alte Vertrag nach wie vor rechtsgültig ist. Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder für die Stadt Peitz ändert sich im neuen Vertrag nicht, insofern wäre die Anwendung des neuen Vertrages unkritisch. Sie unterbreitet den Vorschlag, dass es besser wäre, die alte Besetzung beizubehalten, bis der neue Gesellschaftervertrag von allen Gesellschafter beschlossen vorliegt. Danach kann dann nach dem neuen Vertrag gewählt werden.

 

Herr Gellner stellt daraufhin den Antrag, die Wahl der weiteren Mitglieder in den Aufsichtsrat der WBVG mbH solange zu vertagen, bis der neue Gesellschaftsvertrag von allen Gesellschafter beschlossen vorliegt und unterzeichnet ist.

 

Herr Fillmer stellt den Gegenantrag um keine Zeit zu verlieren, die Wahl nach dem neuen Gesellschaftsvertrag sofort vorzunehmen.

 

Herr Krakow lässt zu beiden Anträgen abstimmen.

 

Abstimmung Antrag Herr Gellner:

Ja 10

Nein 5

Enthaltung 1

 

Demzufolge entfällt der zweite Antrag und die Wahl der weiteren Mitglieder in den Aufsichtsrat der WBVG mbH wird solange vertagt, bis der neue Vertrag rechtsgültig vorliegt.

 

Herr Bothe bekräftigt nochmals, dass ein Steuerberater im Aufsichtsrat tätig sein sollte.

 

Herr Krakow wünscht sich in Zukunft mehr Informationen seitens des Aufsichtsrates.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen