Beschluss:

 

 


Herr Bubner übergibt das Wort an Herrn Schubert.

 

Herr Schubert erläutert wie es sich derzeit mit dem geplanten Vorhaben „Glasfaser 2020“ verhält. Das Amt Peitz hat als erster einen Antrag gestellt, dieser wurde jedoch, aus nicht erkennbaren Gründen, nicht beschieden. Im nächsten Anlauf wird der Antrag aus Peitz allerdings berücksichtigt und im Herbst beginnen die Ausschreibungen nach den jeweiligen Anbietern. So wird das Netz ausgebaut und an den jeweiligen Provider vermietet, welche laut Förderrichtlinie eine bestimmte Geschwindigkeit über 7 Jahre garantieren müssen. Hier ist es allerdings so, dass die bestehenden Kabelverzweiger ertüchtigt und nicht komplett ausgetauscht werden. Die Folge ist eine Dämpfung des Signals, welches relativ schnell wieder verschwindet. Jedoch muss eine Leistung von mindestens 50 Mbit anliegen. Angedacht ist hier allerdings nicht DSL sondern VDSL, wobei die Signalleitung bei VDSL durch Kupferleitungen und durch Glasfaserkabel erfolgt. Ein vollständiger Austausch der Kabel mit Glasfaserleitungen wäre extrem kostenintensiv und nicht realisierbar.

 

Die Realisierung  des Projektes gestaltet sich generell im Spree-Neiße Gebiet etwas schwierig, da es keine Mittelständischen Versorger gibt und auch die Grenzlage nicht optimal ist. Des Weiteren werden für das Ausbaukonzept bis hin zur Kostenschätzung noch eine Bestandsaufnahme sowie eine Schwachstellenanalyse benötigt. 

Herr Schubert geht von einer Kostenschätzung für den Landkreis Spree-Neiße in Höhe von 20 Mio. Euro und für den Landkreis Dahme-Spreewald in Höhe von 45 Mio. Euro aus.

 

Es besteht die Möglichkeit einer Förderung über Bundesebene in Höhe von ca. 50.000 Euro. Dieser Antrag wird im Sommer 2017 eingereicht. Leider ist es so, dass die Fördermittel aus dem Bundesprogramm nicht ein Bruchteil der Kosten decken.

 

Herr Schreck möchte wissen, warum keine Dezentralisierung stattfindet?

Herr Schubert antwortet, dass jedes Amt die Anträge und die Förderanträge vorab separat stellen muss. Da es sich um die Analyse und Vorplanung handelt, erfolgt diese für jedes Amt einzeln. Wenn es sich später um die Regionalplanung handelt, wird es dezentralisiert und erfolgt über eine gemeinsame Stelle. 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen