Beschluss:

 

 


 

Der Bürgermeister beantragt Rederecht für Herrn Kunze als verantwortlichen Brückenprüfer. Die Gemeindevertretung stimmt dem Antrag einstimmig zu.

 

Eingangs informiert Herr Exler, dass es sich um eine Gemeindebrücke handelt und demzufolge die Amtsdirektorin verantwortlich ist. In gewissen Abständen werden Brückenprüfungen durchgeführt. Bei der Prüfung im November 2013 wurden Auflagen erteilt, wie die Herstellung einer kraftschlüssigen Verbindung zwischen Bodenbelag und Hauptträger, Errichtung eines normengerechten Geländers sowie die Einengung der Fahrbahn. Mit der Realisierung dieser Maßnahmen wurde einer Nutzungsverlängerung der Brücke von 2 Jahren zugestimmt. Der aktuelle Prüfbericht liegt nun vor. Eine nochmalige Nutzungsverlängerung wird nicht mehr genehmigt. Die Gemeinde muss sich entscheiden, wie mit der Brücke weiter verfahren werden soll. Die Ausreichung von Fördermitteln ist aussichtslos. Der Bau einer neuen Brücke würde mindestens 95 T€ betragen. Herr Exler bittet Herrn Kunze, die Gemeindevertretung zum technischen Sachverhalt zu informieren.

 

Herr Kunze informiert, dass die Gründung, der Hauptträger und das Geländer weder normativ noch bautechnisch die Anforderungen an eine öffentliche Brücke für den Fuß- und Radwegverkehr erfüllen. Eine eingeschränkte Nutzung für Fußgänger oder Radfahrer ist seiner Kenntnis nach nicht möglich. Ebenso stellt das Aufstellen eines Warnschildes (Betreten auf eigene Gefahr) keine rechtlich sichere Lösung dar. 2007 fand in seinem Beisein eine Brückenprüfung statt. Daraufhin wurden Veränderungen durchgeführt am Geländer sowie am Brückenbelag. Mit diesen Veränderungen waren die strukturellen Probleme auch nicht beseitigt. Er als Brückenprüfer lehnt jegliche Verantwortung ab, die Brücke für die Öffentlichkeit zur Nutzung freizugeben.

 

In der Diskussion wird über einen Artikel in der LR gesprochen „Stadt Cottbus sperrt marode Brücke“, In diesem Artikel (wird als Anlage dem Protokoll beigefügt) wird die Benotung der Brückenprüfung erläutert. Darin heißt es unter anderem: Die Note 3 bis 3,5 ist ein Warnwert, die Note 4 bedeutet ein schlechter Zustand, bei der Note 5 droht die komplette Sperrung des Bauwerks. Im Vergleich zu unserer zu sperrenden Brücke mit der Benotung im Jahre  2007 = 3,2, 2013 = 2,4 und 2016 = 2,5 erscheint  die Bewertung widersprüchlich. Daraufhin antwortet  Herr Kunze, dass er die Brücke nicht als Gesamtheit bewertet hat, sondern nach Einzelelementen. Hätte er eine Gesamtbewertung abgegeben, wäre die Benotung anders ausgefallen.

Die Frage, ob die Brücke „Schwellas Gasse“ ebenfalls nach Einzelelementen bewertet wurde, beantwortete Herr Kunze mit „nein“. Diese Brücke wurde als Gesamtbauwerk bewertet.

  

Aus Sicht des Bürgermeisters kommt die Betrachtung, wie kann die Brücke gerettet werden, zu kurz. Seiner Meinung nach sollte man nach Lösungen suchen, um die Brücke zu erhalten. Auch Herr Piepka regt an, sich Gedanken zum Erhalt der Brücke zu machen.

 

Herr Exler merkt an, dass die Gemeinde, wenn sie denn nicht mit dem Gutachten von Herrn Kunze einverstanden ist, einen 2. unabhängigen Prüfstatiker beauftragen kann.

 

Der Bürgermeister zitiert eine E-Mail vom Bauamt Herrn Krüger, in dem er anfragt, ob er oder die Gemeinde den Abriss der Brücke in Auftrag geben soll. Um das Thema abzuschließen, wird nachfolgender Beschluss formuliert:

 

Beschluss: 04/16/04/16

Die Gemeindevertretung Drehnow beschließt den Abriss der Fuß- und Radwegebrücke „Stecklinas Gasse“.

 

Der Bürgermeister lässt dazu abstimmen.

 

Abstimmung:

Ja: 0

Nein: 7

Enthaltung: 0

 

Damit lehnt die Gemeindevertretung den Abriss der Brücke ab.

 

Herr Piepka hat sich im Vorfeld mit Fachleuten verständigt und auch vor Ort getroffen. Es wurde eingeschätzt, dass eine Prüfstatik zur Feststellung der Standsicherheit durchgeführt werden kann. Aufgrund dessen übergibt Herr Piepka an Herrn Exler die Kontaktdaten des gewünschten Ingenieurbüros Pasternak.

Die Gemeindevertretung beauftragt einstimmig das Bauamt des Amtes Peitz, die Prüfstatik zur Feststellung der Standsicherheit der Brücke vom Ing.-büro Pasternak  durchführen zu lassen. Die finanziellen Mittel hierfür stehen im Haushalt „Brückeninstandsetzung“ zur Verfügung.

 

Abschließend informiert Herr Exler, dass das Amt Peitz aufgrund des Prüfberichtes 2016 von Herrn Kunze handeln muss und demzufolge die Sperrung des Zuganges der Brücke demnächst veranlasst wird.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen