Beschluss:

 

 


Herr Groba übergibt das Wort an Herrn Lobeda. Herr Lobeda führt aus:

 

Die Vorgaben zur Ausführung des Winterdienstes werden fortlaufend durch aktuelle Gerichtsurteile angepasst. Es ist zwischen freiwilligen Leistungen und Pflichtleistungen zu unterscheiden. Die Anforderungen an die Kommunen dürfen deren Leistungsfähigkeit nicht übersteigen.

 

Die Pflicht zur Durchführung des Winterdienstes ist immer dann gegeben, wenn die Witterung an „gefährlichen Stellen“ dies erfordert. Gefährliche Stellen sind unter anderem Gefällestrecken, Bereiche hinter Kurven, Bahnübergänge, Abschnitte mit hoher Frequentierung, in denen ortsunkundige die Gefahr nicht einschätzen können.

 

Grundsätzlich hat jeder die Pflicht, sein Verhalten an die Witterungsbedingungen anzupassen.

 

Es folgt eine rege Diskussion zur Notwendigkeit des Winterdienstes im Bereich der Ortsverbindungsstraßen.

 

Herr Lobeda weist darauf hin, dass seitens des Gesetzgebers auch hier nur die „gefährlichen Bereiche“ zu betrachten sind. Die bisherige Ausführung des Winterdienstes übersteigt die Anforderungen des Gesetzgebers.

 

Die Gemeindevertretung ist sich einig, die Ausschreibung analog der bisherigen Leistung durchzuführen.

 

Das Ordnungsamt wird gebeten, die Ausschreibung zeitnah zu erstellen.

 

Der Beschluss zur Vergabe muss spätestens in der GV-Sitzung im Oktober gefasst werden.

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des beschließenden Gremiums:   ……….

Davon anwesend ……

 

Abstimmung  ………  JA- Stimmen   ……..  NEIN-Stimmen    …… Enthaltungen