Sachdarstellung:
Auf der Grundlage von § 34 BbgBestG haben die Friedhofsträger die Möglichkeit, für den jeweiligen Friedhof eine Friedhofsordnung zu schaffen, wobei sie nach dem Wortlaut der Rechtsnorm das Ermessen haben, zu entscheiden, ob die Friedhofsordnung durch öffentlich-rechtliche Satzung oder durch eine privatrechtliche Nutzungsordnung geregelt wird.
Da die Gemeinde Tauer/ Turjej die Betreibung des Bestattungswaldes an die FriedWald GmbH übertragen hat, die FriedWald GmbH also privatrechtliche Entgelte gegenüber den Nutzern erheben wird, ist das Benutzungsverhältnis privatrechtlich durch eine Nutzungsordnung zu gestalten.
Der Entwurf dieser Nutzungsordnung ist als Anlage beigefügt
Anlagenverzeichnis:
Entwurf der Nutzungsordnung für den Friedwald Tauer
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Tauer/Turjej stimmt dem vorliegenden Entwurf
der Nutzungsordnung zu. Das Amt Peitz/Picnjo wird ermächtigt, diese
Nutzungsordnung zu unterzeichnen.
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Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
nein |
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Art der Folgekosten (z.B.
Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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