Sachdarstellung:
In der Sitzung des Hauptausschusses am 21.01.2026 wurde der
Beschluss „Fällung der Kastanien in der Schulstraße in Peitz“ – SP/BA/097/2026
abgelehnt. Daraufhin wurde dieser Beschluss fristgerecht am 09.03.2026 durch
den Amtsdirektor beanstandet.
Gemäß § 55 Abs. 4 Satz 3 BbgKVerf trifft bei Beschlüssen des Hauptausschusses die Gemeindevertretung – in diesem Fall die Stadtverordnetenversammlung – die Entscheidung nach Absatz 2 Satz 1: „Die Gemeindevertretung hat in der nächsten Sitzung erneut über die Angelegenheit zu beschließen.“ Entsprechend wurde der o. g. Beschluss mit der Beanstandung in die Sitzung der SVV am 18.03.2026 eingebracht. Die Tagesordnung wurde aufgrund der Eilbedürftigkeit gemäß § 35 Abs. 2 BbgKVerf erweitert.
In der Sitzung der SVV vom 18.03.2026 wurde der Beschluss mit der Beanstandung an den Hauptausschuss zur erneuten Beratung/Beschlussfassung verwiesen, ohne einen entsprechenden namentlichen Beschluss zu fassen. Der Hauptausschuss stimmte dem Beschluss am 20.05.2026 mit 7 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme zu. Diese Abstimmung lag jedoch nicht in der Zuständigkeit des Hauptausschusses.
Aufgrund dessen ist der o. g. Beschluss aufzuheben.
Anlagenverzeichnis:
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Peitz/Picnjo beschließt die
Aufhebung des Beschlusses SP/BA/097/2026/2 vom
20.05.2026.
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Finanzielle
Auswirkungen auf den Ergebnishaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Budget |
Art (ET, AW)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Finanzielle
Auswirkungen auf den investiven Finanzhaushalt: nein |
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Mittel stehen zur Verfügung |
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Mittel stehen nicht zur Verfügung |
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Produkt/Kostenstelle |
Maßnahme |
Art (EZ, AZ)* |
HH-Jahr |
Betrag in € |
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Folgekosten:
nein |
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Art der Folgekosten (z.B.
Abschreibung, Bewirtschaftungk.. Unterhaltung ) |
Jahr |
Umfang in € |
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*) ET...Ertrag AW…Aufwand *) EZ…Einzahlung AZ…Auszahlung |
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